Doppelhaushalt 2022 / 23: Ausgeglichen mit einem Wermutstropfen


OB bringt Doppelhaushalt 2022/23 in den Stadtrat ein

Der städtische Haushalt 2021 war in mehrfacher Hinsicht denkwürdig. Wochenlange Beratungen im Stadtrat mit vielen Sondersitzungen brachten alle Beteiligten an ihre Grenzen. Am Ende jedoch gelang es, den ersten ausgeglichenen Haushalt seit 1992 vorzulegen. Sowohl der Ergebnishaushalt als auch der ordentliche Finanzhaushalt wiesen keine Verluste mehr auf. Dies gilt erfreulicherweise auch für den neuen Doppelhaushalt, den Oberbürgermeister Klaus Weichel am Montag in den Stadtrat einbrachte. Um den vertraglichen Vereinbarungen des Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF) gerecht zu werden, reichen die Ansätze jedoch nicht.

„Ihnen als Haushaltssouverän muss es ein besonderes Anliegen sein, finanzielle Lasten für nachfolgende Generationen zu vermeiden. Oberste Prämisse ist, die Souveränität und damit die Verantwortung für die Geschicke dieser Stadt in eigenen Händen zu behalten“, so der OB in seiner Einbringungsrede. „Diesen Herausforderungen können wir nur gerecht werden, wenn wir uns im Rahmen der gesetzlichen Eckpfeiler bewegen. Maßstab ist ein ausgeglichener Haushalt!“ Wie Weichel weiter ausführte, habe die Verwaltung diesbezüglich ihre Hausaufgaben gemacht: „Der Ausgleich ist im vorgelegten Haushaltsplan 2022/23 erneut gelungen.“ Man erfülle mit dem neuen Zahlenwerk voll und ganz die Vorgaben der Gemeindeordnung.

Allerdings – und das ist der Wermutstropfen – nicht die des Kommunalen Entschuldungsfonds. Gemäß dem sogenannten KEF hat sich die Stadt gegenüber dem Land verpflichtet, ihre Nettokredite jährlich um rund 20 Millionen Euro zu tilgen. In beiden Haushaltsjahren, 2022 und 2023, gelingt dies gemäß des neuen Plans jedoch nur um jeweils rund zwölf Millionen Euro. Das heißt, jeweils rund acht Millionen Euro fehlen. Zwar habe man, so Weichel, dieses Ziel auch in der Vergangenheit öfter nicht erfüllt, was die Kommunalaufsicht im Rahmen bestimmter Ausnahmeregelungen stets akzeptiert habe. Diese Nachsicht sei nun jedoch nicht mehr zu erwarten. Vielmehr habe die ADD signalisiert, nicht ausgeglichene KEF-Haushalte gar nicht erst zu prüfen, sondern direkt an die Kommunen zurückzugeben.

„Mit der nicht erfüllten Nettotilgung verstoßen wir als KEF-Kommune wissentlich gegen geltendes Recht. Letztlich stehen die Haushalts- und Finanzplanung der Stadt Kaiserslautern damit auch weiterhin nicht im Einklang mit den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft“, so Weichel. Der Rathauschef warb daher erneut dafür, in die Diskussion um die Realsteuerhebesätze wieder einzusteigen oder weitere Einsparungen zu benennen. „Das, was wir im Frühjahr für den 2021er Haushalt getan haben, war nicht ausreichend. Das wissen und wussten wir alle. Nun holt uns diese Diskussion wieder ein. Eine Verdrängung ist nicht mehr möglich.“

Unter diesen Umständen sei es daher nicht geboten, den neuen Haushalt noch mit weiteren Ausgaben zu befrachten, wie es in der Vergangenheit in den Haushaltsberatungen oft der Fall war. Gleichzeitig mahnte der OB den Souverän zur Eile. Die diesjährige Interimszeit bis September 2021 habe allen gezeigt, welche schmerzlichen Folgen im Haushaltsvollzug damit verbunden sind. Weichel: „Auszahlungen an Sportvereine, städtische Beteiligungen, der Beginn neuer Projekte und die Ausgabensperren zeigen, dass die Handlungsfreiheit erheblich eingeschränkt bis zum Teil unmöglich wird. Unser aller Ziel muss daher die Vorlage eines genehmigungsfähigen Haushalts sein.“ Weichel bedankte sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzreferats, die es geschafft haben, nur 133 Tage nach dem letzten Ratsbeschluss zum Haushalt 2021 den neuen Doppelhaushalt vorzulegen.

Ein positives Bild zeichnete er von den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen. Die Schlüsselzuweisungen, also die Gelder, die die Kaiserslautern nach einem festen Schlüssel vom Land erhält, haben sich seit 2009 verdoppelt. Auch sei es gelungen, die Kreditverschuldung langsam zurückzufahren, der Verzehr des Eigenkapitals sei gestoppt. Der corona-bedingte Einbruch der Gewerbesteuer sei inzwischen fast überwunden. Auch diesen Entwicklungen sei es zu verdanken, dass man im neuen Doppelhaushalt einige Großinvestitionen in die Zukunft der Stadt verankern konnte. Als Beispiele nannte Weichel etwa das Pfaff-Areal, in das allein zehn Millionen an städtischen Geldern fließen, die Zuschüsse an Kita-Neubauten und –Sanierungen der freien Träger in Höhe von 13,5 Millionen Euro oder die 13 Millionen Euro schweren Investitionen in den Schulgebäudebestand. „Wir haben in den nächsten Jahren Großes vor und wollen damit auch schnellstens beginnen. Um wertvolle Zeit der Umsetzung nicht zu verlieren, muss unser aller Ziel eine rasche Genehmigung des Plans sein.“

Zeitplan
Die Haushaltsberatungen im Haupt- und Finanzausschuss des Rats sind für 13. bis 15. Dezember geplant. Der finale Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2022/23 im Stadtrat soll am 7. Februar 2022 erfolgen.

Noch vor den Haushaltsberatungen können alle Interessierte Vorschläge für nachhaltige Investitionen oder zusätzliche Einsparpotentiale bei der Verwaltung einbringen. Bitte bis 25. November 2021 und unter Nennung von Name und Anschrift, entweder schriftlich bei der

Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Finanzen
Willy-Brandt-Platz 1
67653 Kaiserslautern

oder per Email an:
finanzen@kaiserslautern.de.

Datum: 9. November 2021|Thema: Uncategorized|

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