Winterdienst in RLP: LBM nach besten Kräften gerüstet

Landesmobilität Rheinland-Pfalz

Der rheinland-pfälzische Winterdienst im Zuständigkeitsbereich des Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) ist auf das starke Winterereignis vorbereitet. Der LBM steht in voller Mannschaftsstärke mit der bestmöglichen Strategie und mit der erforderlichen Präsenz bereit, um nach besten Kräften die Befahrbarkeit der Straßen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

„Alle zur Verfügung stehenden 475 Winterdienstfahrzeuge wurden für einen flächendeckenden Einsatz in Rufbereitschaft versetzt“, betont LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis. Bei starken Schneefällen werden die Fahrbahnen geräumt. Dies sei grundsätzlich der stärkste Bemessungsfall des Winterdienstes, für den die 475 Winterdienst (WD)-Routen der rheinland-pfälzischen Straßenmeistereien ausgelegt seien, so Theis weiter.

Hierbei sind alle eigenen WD-Fahrzeuge und Fremdunternehmer im Einsatz. Der rheinland-pfälzische Winterdienst befindet sich somit in Vollbesetzung im Einsatz. Die Streuhallen sind gut gefüllt, so dass keine Engpässe beim Streusalz zu erwarten sind.

Bei gemeldetem Blitzeis bzw. starkem Glatteis wird die maximal mögliche Streusalzmenge präventiv eingesetzt.

Ziel ist, eine Befahrbarkeit der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 6 Uhr bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Bei langanhaltenden Schneefällen (wie gemeldet) ist die Befahrbarkeit notfalls mit Schneeketten zu gewährleisten. Bei Eisregen (teils auch gemeldet) und Schneeverwehungen ist keine Befahrbarkeit mehr zu gewährleisten. Die gemeldeten starken Schneefälle und Eisregen können zu Schneebrüchen bzw. Astbrüchen an den Straßenbäumen führen.

Trotz bester Vorbereitung und Organisation sind dem Winterdienst auch Grenzen gesetzt, so dass der LBM an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Gefahren durch winterliche Straßenzustände und Schnee- bzw. Astbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fahrzeug mit Winterreifen (Pkw) bzw. Schneeketten (ggfls. Lkw) ausgestattet ist.

Datum: 17. Januar 2024|Thema: Top Aktuell|

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