Winterdienst in RLP: LBM nach besten Kräften gerüstet

Landesmobilität Rheinland-Pfalz
„Alle zur Verfügung stehenden 475 Winterdienstfahrzeuge wurden für einen flächendeckenden Einsatz in Rufbereitschaft versetzt“, betont LBM-Geschäftsführer Franz-Josef Theis. Bei starken Schneefällen werden die Fahrbahnen geräumt. Dies sei grundsätzlich der stärkste Bemessungsfall des Winterdienstes, für den die 475 Winterdienst (WD)-Routen der rheinland-pfälzischen Straßenmeistereien ausgelegt seien, so Theis weiter.
Hierbei sind alle eigenen WD-Fahrzeuge und Fremdunternehmer im Einsatz. Der rheinland-pfälzische Winterdienst befindet sich somit in Vollbesetzung im Einsatz. Die Streuhallen sind gut gefüllt, so dass keine Engpässe beim Streusalz zu erwarten sind.
Bei gemeldetem Blitzeis bzw. starkem Glatteis wird die maximal mögliche Streusalzmenge präventiv eingesetzt.
Ziel ist, eine Befahrbarkeit der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 6 Uhr bis 22 Uhr zu gewährleisten. Die Befahrbarkeit schließt ein, dass mit Behinderungen durch Schneereste oder je nach Einsatzdauer des Winterdienstes stellenweise auch mit einer geschlossenen Schneedecke gerechnet werden muss. Bei langanhaltenden Schneefällen (wie gemeldet) ist die Befahrbarkeit notfalls mit Schneeketten zu gewährleisten. Bei Eisregen (teils auch gemeldet) und Schneeverwehungen ist keine Befahrbarkeit mehr zu gewährleisten. Die gemeldeten starken Schneefälle und Eisregen können zu Schneebrüchen bzw. Astbrüchen an den Straßenbäumen führen.
Trotz bester Vorbereitung und Organisation sind dem Winterdienst auch Grenzen gesetzt, so dass der LBM an alle Verkehrsteilnehmer appelliert, auf nicht zwingend notwendige Fahrten zu verzichten. Gefahren durch winterliche Straßenzustände und Schnee- bzw. Astbrüche können nicht ausgeschlossen werden. Zudem sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das jeweilige Fahrzeug mit Winterreifen (Pkw) bzw. Schneeketten (ggfls. Lkw) ausgestattet ist.
Aktuelle Beiträge
16. April 2025
16. April 2025
Events
Ausstellung „Was uns verbindet“ im Foyer des Rathauses Kaiserslautern
11. April 2025 - 11:00 Uhr bis 30. April 2025 - 13:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
31. Januar 2025
15. Januar 2021
27. März 2023
10. Mai 2023
26. Februar 2021
22. Februar 2021
3. April 2023
15. November 2023
18. März 2021
24. Februar 2025
16. Oktober 2023
5. April 2025
31. März 2025
12. April 2025
16. August 2023
31. August 2023
30. März 2025
16. Januar 2024
8. September 2024
2. Juli 2021
12. Juli 2022
15. März 2023
12. Dezember 2024
4. August 2023
4. April 2020
17. Juli 2023
15. April 2024
6. April 2023
21. Juni 2023
24. Februar 2024
9. August 2023
11. Dezember 2024
14. August 2024
29. Dezember 2023
2. Mai 2024
1. Januar 2025
13. Dezember 2024