Weihnachtsfrieden bei der Stadtverwaltung Pirmasens
Die Ämter der Stadtverwaltung Pirmasens wurden angewiesen, in der Zeit vom 11. Dezember 2024 bis 3. Januar 2025, keine belastenden Verwaltungsakte zu erlassen, keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen und keine Mahnungen zuzustellen.
Ausgenommen ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs bzw. sind die Fälle, in denen der Stadt ein Schaden oder Rechtsnachteil entstehen kann oder Gefahr im Verzug ist.
Stadt Pirmasens
Schlagwörter: Pirmasens, Stadtverwaltung|
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