Verkehrsrechtliche Anordnung zur Hochspeyerer Kerwe 2024

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44, Abs. 1 und 45, Abs. 1 und 3 der StVO in Verbindung mit § 29, Abs. 2 der StVO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn folgende straßenverkehrspolizeiliche Anordnung:

1.) Wegen der Kerweveranstaltung, wird der Kerweplatz in Hochspeyer, die Mühlhofstraße und die Straße „Am Weiherberg“ von Montag, den 05. August 2024, bis Donnerstag, den 15. August 2024 voll gesperrt. Für Kerwe- und Schwimmbadbesucher stehen Parkplätze in den Seitenstraßen sowie auf dem Kirchplatz, dem „Secklerplatz“ und vor der Kreissparkasse zur Verfügung.

In der Weiherstraße werden zusätzlich Halteverbote in beide Fahrtrichtungen eingerichtet.

2.) Wegen des Kerwelaufes am Freitag, den 09. August 2024, von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr werden die Straßen „Am Weiherberg“, die Kirchstraße (zwischen Kreuzung Kirchstraße/Weiherberg und Parkplatz Kreissparkasse) und die Mühlhofstraße voll gesperrt. Zusätzlich werden Halteverbote in den genannten Straßen eingerichtet.

3.) Am Sonntag, den 11.August 2024 findet von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr der Kerweumzug in Hochspeyer statt. Dieser beginnt in der Nelkenstraße, führt über die Münchhofstraße, die Trippstadter Straße und die Kirchstraße, bis zur Einmündung „Am Weiherberg“. In den genannten Bereichen werden Halteverbote eingerichtet.

4.) Diese Anordnung wird wirksam mit der Aufstellung der Verkehrszeichen (Zeichen 250 StVO, 283 StVO, 600 StVO; Zusatzschilder).

Die Bevölkerung und die Verkehrsteilnehmer werden um Kenntnisnahme und Beachtung gebeten.

Quelle:  VG Enkenbach-Alsenborn

Datum: 26. Juli 2024|Thema: Top Aktuell|

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