Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert verpflichtende Elementarschadenversicherung gegen Naturkatastrophen
Ziel muss sein, die Menschen vor dem finanziellen Ruin zu bewahren und den gesellschaftlichen Frieden zu schützen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung nach französischem Vorbild und hofft auf entsprechende Beschlüsse, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz sich am 20. Juni 2024 zum Thema mit den Bundesländern trifft. Angesichts der zunehmenden Häufigkeit und Intensität von Naturkatastrophen ist eine flächendeckenden Elementarversicherung unerlässlich, um Bürger:innen gegen die finanziellen Folgen von Hochwasser und anderen extremen Wetterereignissen abzusichern.
„Die Flutkatastrophen in Rheinland-Pfalz und nun in Baden-Württemberg und Bayern haben uns schmerzhaft vor Augen geführt, dass wir besser auf solche Ereignisse vorbereitet sein müssen“, sagt Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Eine obligatorische Elementarschadenversicherung ist ein notwendiger Schritt, um Menschen effektiv zu unterstützen und die Solidarität innerhalb der Gesellschaft zu stärken.“
Neben dem Leid der Menschen belasten wiederkehrende Naturkatastrophen die öffentlichen Finanzen erheblich, da immense Steuermittel für Soforthilfen und Wiederaufbau aufgewendet werden müssen, weil der individuelle Schutz nicht ausreicht oder fehlt. Eine obligatorische Elementarschadenversicherung könnte diese Lücke schließen, indem sie sicherstellt, dass Betroffene zuverlässig abgesichert sind und die finanziellen Lasten solidarisch verteilt werden.
Die Flutkatastrophen der letzten drei Jahre haben die Dringlichkeit von präventiven Maßnahmen und einer besseren Absicherung deutlich gemacht. Der Klimawandel verstärkt diese Trends, und es ist absehbar, dass solche Katastrophen in Zukunft häufiger und an bisher ungefährdeten Standorten auftreten werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ruft die politischen Entscheidungsträger dazu auf, die Notwendigkeit dieser Maßnahme zu erkennen und entsprechend zu handeln.
VZ-RLP
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