Stadt verlängert Alkoholverbot

Innerhalb des definierten Bereiches ist der Konsum von Alkohol außerhalb von geschlossenen Räumen und außerhalb der Freisitze damit auch weiterhin verboten. Der Bereich umfasst grob gesagt u.a. die Einkaufsgalerie „K in Lautern“, die Fruchthalle, das Rathaus und das Pfalztheater, den Platz vor der Pfalzgalerie sowie den Guimaráes-Platz.
Diese Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 21. Oktober sowie auf der städtischen Internetseite veröffentlicht und gilt bis 31. Oktober 2023. Sie beinhaltet auch eine genaue Abgrenzung der Verbotsbereiche.
Und falls jetzt jemand fragt: „Darf die Stadt das?“ – ja sie darf! Im Landesgesetz vom 22.12.2015 (GVBl. 2015, Seite 487) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I Seite 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 25 des Gesetzes vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846) in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung steht´s drinne!
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10. April 2025