Stadt und Landkreis Kaiserslautern – Zweckverband für Industrie- und Gewerbeflächen nimmt Formen an
Regionalausschuss aus Stadt und Landkreis diskutiert Modalitäten
Der geplante Zweckverband von Stadt und Landkreis Kaiserslautern zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen ist einer Gründung ein Stück näher gerückt. Der Regionalausschuss – ein Gremium aus gewählten Mitgliedern von Stadtrat und Kreistag – hat sich am vergangenen Donnerstag im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung mit der Ausformulierung eines Gesellschaftsvertrags und einer Verbandsordnung befasst, ebenso mit den Kriterien, die künftig bei der Vergabe von Flächen eine Rolle spielen sollen.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 3. Juni 2024 einen Grundsatzbeschluss zur Gründung eines Zweckverbands mit dem Landkreis zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen gefasst. Dem Beschluss war ein einstimmiges Votum im Regionalausschuss Mitte Mai vorausgegangen. Die federführende Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern (WFK) hat daraufhin erste Entwürfe eines Gesellschaftsvertrags und einer Verbandsordnung erstellt. Der geplante Zweckverband soll organisatorisch auf zwei Säulen ruhen. Während der eigentliche Zweckverband die teilnehmenden Kommunen umfasst, sollen in einer zugehörigen Gesellschaft kommunale Unternehmen Mitglied werden, die den Zweckverband in seinen Aufgaben unterstützen – so etwa die Sparkasse in Finanzierungsfragen oder die WVE in Fragen der Planung.
Wie die beiden Regelwerke en detail ausgestaltet werden, ist teilweise noch offen und war in der Sitzung Gegenstand der Diskussion, in der auch bereits erste Änderungen festgelegt wurden. Die geänderten Entwürfe von Gesellschaftsvertrag und Verbandsordnung sollen nun von der WFK einer rechtlichen Prüfung unterzogen und dabei offene Fragen geklärt werden. Danach werden sie den jeweiligen Gremien – Regionalausschuss sowie Stadtrat und Kreistag – zur weiteren Beratung bzw. zum Beschluss zugeleitet.
Zuvor einigte sich der Regionalausschuss auf einen Kriterienkatalog, mit dem künftig potenzielle Investoren vor einer Flächenvergabe möglichst einheitlich bewertet werden können. Der Katalog war im von der WFK geleiteten Arbeitskreis „Gewerbeflächenansiedlung“ des Stadtrats entwickelt worden und enthielt ursprünglich dreizehn Kriterien, die in der Sitzung leicht modifiziert wurden.
Ein interkommunaler Zweckverband zur gemeinsamen Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in Verbindung mit einer operativen Gesellschaft hätte in Rheinland-Pfalz Vorbildcharakter, weswegen das Land bereits eine Förderung in Höhe von rund 278.000 Euro zugesagt hat.
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