Stadt muss Einnahmesituation verbessern

Autor/in: Pressestelle
Stadtrat stimmt für Erhöhung von Grund- und Gewerbesteuer sowie Anwohnerparkgebühren
Der Stadtrat hat in seiner Sondersitzung am Montag den von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt teilweise zugestimmt. Das Gremium votierte für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer. Die Einführung einer Verpackungssteuer soll gemäß Beschluss von der Verwaltung geprüft werden. Die Entscheidung über die Einführung einer Übernachtungssteuer wurde vertagt. Abgelehnt wurde die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst auf Fahrbahnen von Straßen.
Die Verwaltung hatte die Vorschläge in den Rat eingebracht, um der Forderung der Kommunalaufsicht nachzukommen, alle Einnahmemöglichkeiten und Aufwandsreduzierungen auszuschöpfen. Durch die Teilnahme am neuen Entschuldungsprogramm des Landes ist die Stadt verpflichtet, sowohl ausgeglichene Haushalte vorzulegen als auch bis 2053 die verbleibenden Restschulden selbst zu tilgen – was die ohnehin auf Kante genähte Haushaltsplanung der Stadt um weitere fünf bis sechs Millionen Euro pro Jahr belastet. Trotz strengster Einsparmaßnahmen und mehrerer Aufstellungsrunden innerhalb der Verwaltung war es unter diesen Umständen nicht gelungen, den Haushalt für 2024 vollständig auszugleichen.
Gemäß der am Montag beschlossenen Satzung werden die Hebesätze der Grundsteuer ab 1. Januar 2024 von 510 auf 610 Prozent angehoben. Die der Gewerbesteuer um 15 Punkte auf 430 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2023. Daraus ergeben sich Mehrerträge von rund 5 bzw. 2,1 Millionen Euro jährlich.
Die neue Gebührenverordnung für Anwohnerparkausweise staffelt die Gebühren nun nach der Größe des Fahrzeugs. Da große Fahrzeuge wie etwa SUVs mehr Fläche zum Parken als kleine Fahrzeuge beanspruchen, soll eine Gebührenstaffelung auch einen Anreiz zum Kauf kleinerer Fahr-zeuge liefern, die auch in der Regel geringere Umweltauswirkungen haben. Die Jahresgebühr beträgt für Fahrzeuge mit einer Länge unter 4,20 m 150 Euro, für Fahrzeuge mit einer Länge zwischen 4,20 m und 4,70 m 200 Euro und für Fahrzeuge mit einer Länge über 4,70 m 250 Euro. Die Verordnung soll nach öffentlicher Bekanntmachung zum 1. Dezember in Kraft treten.
Oberbürgermeister Klaus Weichel wird den Haushalt fürs Jahr 2024 in der Sitzung vom 17. Juli in den Stadtrat einbringen. Die eigentlichen Haushaltsberatungen finden dann im September im Haupt- und Finanzausschuss statt. Ein Beschluss ist für die Sitzung des Stadtrats im November vorgesehen.
Aktuelle Beiträge
15. April 2025
Events
Markt „Garten-Kunst-Genuss“ in Otterbergs Altstadt
27. April 2025 - 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
31. Juli 2023
8. Januar 2025
13. Oktober 2023
19. Januar 2025
9. März 2025
15. März 2025
10. Januar 2024
5. Juni 2023
13. Juli 2023
9. Mai 2024
1. März 2025
12. Mai 2023
11. Januar 2025
28. Juli 2023
27. November 2023
31. Dezember 2024
1. Februar 2025
18. Juli 2024
30. September 2021
25. Januar 2025
30. Januar 2024
17. April 2023
27. Februar 2025
9. Januar 2024
29. März 2025
3. April 2023
19. September 2023
9. März 2021
13. April 2024
27. Mai 2021
5. Januar 2025
20. Februar 2024
28. Dezember 2024
10. Juli 2023
31. März 2021
2. Juni 2022
28. Juli 2023
11. April 2023