Speyer – Ausschüttungsfähige Erträge der Bauchhenß-Spies-Stiftung: Anträge bis 11. April möglich

Anträge bis 11. April möglich
Aus dem Jahresabschluss 2024 konnte die Bauchhenß-Spies-Stiftung ausschüttungsfähige Erträge erwirtschaften, welche der Unterstützung der Armen der Stadt Speyer dienen.
Entsprechende Anträge, die diesem Stiftungszweck folgen, können von Speyerer Institutionen bis Freitag, 11. April 2025, formlos an folgende Adresse gesendet werden:
Bauchhenß-Spies-Stiftung
c/o Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstr. 100, 67346 Speyer
Anträge können ausschließlich von Speyerer Institutionen eingereicht werden, welche die Armut in Speyer unterstützen.
Für Rückfragen steht Susanna Rode-Weber per E-Mail an susanna.rode-weber@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Quelle: Stadt Speyer
Schlagwörter: Ausschüttungsfähige Erträge, Bauchhenß-Spies-Stiftung, Speyer|
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10. April 2025