So schützen Sie sich vor Betrugsmaschen bei Kleinanzeigen-Portalen

Genug Betrug

  • Wenn „Sicher bezahlen“ eben nicht sicher ist: Betrüger nutzen „kleinanzeigen.de“ aus
  • Kriminelle vermitteln oft einen vertrauenerweckenden Eindruck und erzählen plausible Geschichten.
  • Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale geben Tipps, wie man sich schützen kann

So praktisch Online-Plattformen wie beispielsweise „kleinanzeigen.de“, „Quoka.de“ oder „Shpock.com“ sein können, so risikoreich ist mitunter auch die Nutzung. Kriminelle lassen sich immer neue Tricks einfallen, um Geld, Waren und Daten abzugreifen. Besonders gern nutzen sie dafür den Bezahldienst PayPal aus. Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt informieren über gängige Betrugsmaschen und geben Tipps, worauf Verbraucher:innen achten sollten.

Käuferschutz-Trick über PayPal – Verbraucher:innen berichten

Eine Verbraucherin berichtete von ihrem Erlebnis: „Hallo ich wurde auf „kleinanzeigen“ betrogen! Ich wollte ein Stylingprodukt kaufen. Der Händler wollte Zahlungen nur über Paypal. Also haben wir uns auf „Waren und Dienstleistungen“ geeinigt. Das wurde mir aber irgendwie nicht angezeigte und dann haben wir es über die Bezahlfunktion: „Freunde und Bekannte“ gemacht. Eine Stunde später erhielt ich von „kleinanzeigen“ eine Mail, dass es sich um Betrug handele – jetzt aber möchte Paypal trotz Falleröffnung und Erklärung, dass ich alles bezahle.“

Ebenso schilderte uns ein Verbraucher: „Ich habe bei kleinanzeigen.de einen Kauf getätigt und nach einer sehr unauffälligen Kommunikation per Paypal, allerdings ohne Käuferschutz, gezahlt. Am gleichen Tag habe ich von kleinanzeigen.de eine Mail erhalten mit dem Hinweis, dass das Verkäuferkonto vermutlich missbräuchlich durch Dritte genutzt wurde. Auf meine Nachrichten hin wurde nicht mehr geantwortet. Auch die Aufforderung, das Geld zurückzuzahlen, wurde nicht befolgt. Die Ware wurde auch nicht geliefert.“

Das Problem: Bei dieser Bezahlmethode über „Freunde und Familie“ genießen die Zahlenden keinen Käuferschutz. Dieser greift bei Paypal nur, wenn man Geld über die Option „Für Waren und Dienstleistungen“ versendet.

Vorsicht bei Verkauf mit „Sicher bezahlen“

Eine Verbraucherin inserierte einen Kaffeevollautomaten bei „kleinanzeigen“ zum Verkauf. Eine vermeintliche Interessentin meldete sich und wollte die Zahlung über die tatsächlich existente „kleinanzeigen“-Bezahlmethode “Sicher bezahlen” abwickeln. Die Verkäuferin erhielt eine SMS, dass der Artikel bezahlt sei und sie den Zahlungseingang über einen Link bestätigen müsse. Der Link führte auf eine gefälschte Website, die der Originalseite sehr ähnlich sah. Dort gab sie ihre Kreditkartendaten ein, um das Geld zu erhalten, löste damit aber eine Abbuchung über mehrere hundert Euro aus.

Betrugsmails angeblich von „kleinanzeigen.de“ – Achtung Phishing!

Ebenso sind gefälschte Mails unterwegs, in denen sich Kriminelle den Namen „kleinanzeigen.de“ zu eigen machen: Klicken Verbraucher:innen die Links in den Mail-Nachrichten an, landen sie auf einer gefälschten Webseite. Auf der sogenannten Phishing-Seite werden Daten für das Onlinebanking und oft auch persönlichen Daten abgefragt. Farbgebung und Logos auf den nachgemachten Seiten wirken echt und geben ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Hierzu berichtet uns ein Verbraucher: „Ich bin leider Opfer eines Phishing-Betruges bei einer Transaktion in Höhe von 2.000 Euro geworden. Ich dachte, die Mail sei von kleinanzeigen.de selbst. Dieser Vorfall wurde von mir unmittelbar bei meiner kartenausgebenden Sparkasse und bei der Polizei angezeigt. Leider konnte der Sachverhalt bis heute nicht geklärt werden.“

Mit folgenden Tipps von Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt können Betrüger im Netz entlarvt werden:

  • Bei Online-Geschäften greift der Käuferschutz nur beim Punkt „Waren und Dienstleistungen“. Wählt man „Freunde und Familie“, um ein „kleinanzeigen“-Geschäft abzuwickeln, hat man im Betrugsfall schlechte Karten.
  •  Bei dem Bezahlsystem „sicher Bezahlen“ muss man nicht aktiv werden oder einem Link folgen. Wir raten: Niemals auf Links in SMS oder Mails klicken.
  • Seien Sie misstrauisch: Ist ein Angebot zu gut, um wahr zu sein, ist es das wahrscheinlich auch.
  • Wählen Sie immer eine sichere Zahlungsmethode und lassen sich niemals zu einer Überweisung in Vorkasse überreden.
  • Phishing-Mails: Woran Sie sie erkennen und worauf Sie achten müssen, hat die Verbraucherzentrale in einem Artikel zusammengefasst.
  • „kleinanzeigen“ hat selbst einige hilfreiche Sicherheitstipps auf der Website zusammengestellt.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Betrug gekommen sein, sollte man sich auf jeden Fall an die zuständige Polizei-Dienststelle wenden und Strafanzeige erstatten. Dies ist jederzeit auch über die Online-Wache der Polizei Rheinland-Pfalz unter https://www.polizei.rlp.de/onlinewache möglich.

Ausführliche weitere Informationen bieten die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt im Internet unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlineshopping und https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/e-commerce/

VZ-RLP

Datum: 20. Juli 2024|Thema: Linkedin, Top Aktuell|

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