Sicher Fastnacht feiern – Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz gibt Tipps
Helau! Alaaf! Ahoi! Die Höhepunkte der närrischen Zeit stehen bevor und überall im Land wird in den nächsten Tagen und Wochen bei Saal- und Straßenfastnacht ausgelassen und bunt gefeiert. Doch gerade bei steigender Stimmung und Alkoholpegel können Konflikte oder unangenehme Situationen entstehen.
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) ruft daher zu einem friedlichen Miteinander während der fünften Jahreszeit auf – ohne körperliche Auseinandersetzungen, Belästigungen oder andere strafbare Handlungen.
Partybesucher können sich mit einigen einfachen Vorsichtsmaßnahmen schützen:
– Feiern Sie möglichst in Gruppen und achten Sie aufeinander.
– Sollte eine bekannte Person stark angetrunken sein, sorgen Sie dafür, dass sie sicher nach Hause kommt.
– Lassen Sie Ihre Getränke nicht unbeaufsichtigt. – Setzen Sie klare Grenzen bei Belästigungen oder unerwünschtem Körperkontakt
– auch von Bekannten.
– Wird die Situation brenzlig, scheuen Sie sich nicht, Hilfe zu holen. Sei es von Freunden, anderen Gästen oder dem Personal des Veranstaltungsortes.
– Bei Bedrohung oder Angriffen zögern Sie nicht, die Polizei unter der Nummer 110 zu rufen.
Alkohol ist eine der Hauptursachen für Gewalttaten und Verkehrsunfälle. Wer Alkohol trinkt, sollte daher öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis für den Heimweg nutzen – oder einen nüchternen Fahrer aus dem Freundeskreis bestimmen.
Genießen Sie alkoholische Getränke in Maßen und denken Sie daran: Ein alkoholfreies Getränk zwischendurch kann nicht nur den Kater am nächsten Tag verringern, sondern hilft auch, den Überblick zu behalten.
Verzichten Sie bei der Kostümierung außerdem auf realistisch aussehenden Waffenattrappen, die bei anderen Feiernden Angst und Panik auslösen können. Das Mitführen dieser sogenannten Anscheinwaffen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro nach sich ziehen.
Mit diesen Tipps steht einer sicheren und fröhlichen Feier nichts im Weg.
Mehr Informationen: https://polizei-beratung.extrapol.de/aktuelles/detailansicht/auch-an-karneval-und-zur-fasnacht-gilt-kein-alkohol-am-steuer/
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
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