Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Wahl des Endgerätes bei Glasfaser

­Routerfreiheit: Bundesnetzagentur bestätigt freie Wahl des Endgerätes bei Glasfaser – Ausnahmeantrag abgelehnt

  • Seit 2016 können Verbraucher:innen den Router frei wählen
  • Anbieterverbände wollten diese Wahlfreiheit per Ausnahmeregelung bei Glasfasernetzen aufweichen
  • Die Bundesnetzagentur hat den Ausnahmeantrag nun abgelehnt

Die Endgerätefreiheit gilt auch weiterhin für Glasfaseranschlüsse. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine Geräte des Anbieters nutzen. Dies hat die Bundesnetzagentur entschieden. Verbraucher:innen können auch weiterhin darauf bestehen, dass sie selbst gekaufte Geräte (Glasfasermodems auch ONT bzw. NT genannt, oder auch Kombigeräte mit integriertem ONT) an ihren Glasfaseranschlüssen einsetzen können.

Bereits seit August 2016 gilt die Endgerätefreiheit in Deutschland. Telekommunikationsanbieter dürfen ihren Kund:innen seither nicht bestimmte Geräte vorschreiben. Während sich dies bei Internetanschlüssen über VDSL und Kabel im Laufe der Jahre etabliert hat und inzwischen Verbraucher:innen Geräte aus dem freien Handel erwerben und anschließen können, gibt es im Glasfaserbereich immer wieder Beschwerden, dass Anbieter versuchen, bestimmte Mietgeräte vorzuschreiben. Die Anbieter argumentierten häufig mit angeblichen Störungen durch kundeneigene Endgeräte.

Im Sommer 2023 hatten daher die Anbieterverbände VATM, BREKO, Buglas, VKU einen Ausnahmeantrag bei der Bundesnetzagentur eingereicht, mit dem Ziel, dass die gesetzlichen Regelungen zu Gunsten der Anbieter aufgeweicht werden. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sowie viele andere hatten im Herbst 2023 zu dem Ausnahmeantrag Stellung genommen und der Bundesnetzagentur empfohlen, den Antrag abzulehnen. Dies hat die Bundesnetzagentur nun auch getan.

„Es liegt nun an den Anbieterverbänden, ob sie gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur gerichtlich vorgehen wollen, oder die Entscheidung zu akzeptieren und Verbraucher:innen zukünftig bei der Nutzung eigener Endgeräte zu unterstützen.“ so Michael Gundall, Glasfaserexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.

Hintergrund:
Eine schnelle Internetverbindung ist heute wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, beispielsweise über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftssicher. Doch die Glasfaser-Kabel müssen als neuer Anschluss – ähnlich wie beim Wasser- oder Gasanschluss – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wer die Möglichkeit hat, sich einen Glasfaseranschluss in die Wohnung legen zu lassen, sollte dies auch tun.

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Glasfaseranschlüsse finden Interessierte auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/glasfaser.

Technische Fragen zum Thema beantwortet ein Experte der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 16 Uhr unter (06131) 28 48 22

Datum: 1. Februar 2025|Thema: Computer und Technik, Top Aktuell|

Diesen Inhalt teilen!

Aktuelle Beiträge

Events

Manga-Club in der Stadtbücherei Neustadt

5. Februar 2025 - 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

-Werbeanzeige-

-Werbeanzeige-

BUNT GEMISCHT