Richtig gut versichert: Versicherungsschutz für Berufsstarter:innen

Versicherungsschutz für Berufsstarter:innen
- Was Berufsstarter:innen über eine Krankenversicherung wissen sollten.
- Wie wichtig eine Privathaftpflichtversicherung ist.
- Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung jetzt schon sinnvoll?
Mit Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sollten sich junge Menschen auch langsam mit ihrem Versicherungsschutz befassen. Zwar genießen junge Menschen mit Beginn einer Ausbildung oder Studium in vielen Bereichen noch den Versicherungsschutz über die Eltern, jedoch können einige Versicherungen schon eigenständig abgeschlossen werden.
Was Berufsstarter:innen über eine Krankenversicherung wissen sollten
Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel pflichtversichert. Als Studierende können sie bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei im Rahmen der Familienversicherung mitversichert werden.
Sind Studienanfänger:innen bereits privat versichert und wollen dies auch bleiben, müssen sie sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Der bestehende private Vertrag läuft dann beitragspflichtig weiter.
Für Auslandsaufenthalte ist eine Auslandsreise-krankenversicherung wichtig. Auch bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird ein notwendiger oder medizinisch sinnvoller Rücktransport von der Krankenkasse nicht bezahlt. Dadurch können hohe Kosten entstehen.
Wie wichtig ist die Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. „Jeder haftet für Schäden, die er einem anderen zufügt, mit allem, was er hat und zukünftig erwirtschaftet“ informiert Renate Schröder, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wenn Eltern eine Haftpflichtpolice haben, gelten Familienangehörige bei den meisten Tarifen als mitversicherte Personen. Dazu zählen beispielsweise unverheiratete Kinder während der Schulzeit und der sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung oder dem Studium. Einige Anbieter haben eine Altersgrenze bei 25 Jahren, die kann aber von Versicherer zu Versicherer variieren.
Ist die Ausbildung abgeschlossen oder das entsprechende Alter erreicht, wird ein eigener Vertrag notwendig.
Brauchen Berufsanfänger:innen jetzt schon eine Berufs-unfähigkeitsversicherung?
Die eigene Arbeitskraft ist die Grundlage zur Sicherung des Lebensunterhalts. Vor Unfall und Krankheit schützt keine Versicherung, wohl aber vor den finanziellen Folgen. Wer für längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, steht oft vor existenziellen Problemen. „Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)“ so Renate Schröder.
Schüler:innen, Studierende und Berufseinsteiger:innen stehen bei Verlust ihrer Arbeitskraft vor besonderen Problemen. Für sie besteht oft kein oder nur ein eingeschränkter Schutz über die gesetzlichen Rentenversicherungsträger.
Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge. Auch Schüler:innen und Studierende können sich bereits um eine erste BU-Absicherung bemühen. Sie profitieren oft noch von den günstigen Beiträgen und von einer vorteilhaften Einstufung der Berufsgruppe. Diese bleibt bestehen, auch wenn später ein risikoreicher Beruf ausgeübt wird. Außerdem spielen Vorerkrankungen eine große Rolle für den Abschluss. Wer in jungen und gesunden Jahren bereits einen Vertrag hat, ist auf der sicheren Seite und kann diesen nach und nach ausbauen. Bei einem Vertragsabschluss sollte daher auf ausreichende Möglichkeiten zur „Nachversicherung“ geachtet werden, um später ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherungsleistung bei Bedarf entsprechend erhöhen zu können.
Fragen rund um Versicherungen für Berufsstarter:innen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
VZ-RLP
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