Pirmasens – Schnee und Glätte: WSP ist für den Winterdienst gerüstet

Die ersten weißen Flocken haben in der Nacht die Südwestpfalz erreicht. Für den bevorstehenden Winter ist der Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens (WSP) bestens vorbereitet, um Eis und Schnee die Zähne zu zeigen.

Die Fahrzeuge sind startklar, die Streugutlager aufgefüllt und die Einsatzpläne stehen. Aber auch die Bürger sind in der Pflicht, die Verkehrssicherheit, vor allem für Fußgänger zu gewährleisten.

„Sobald die Prognosen überfrierende Nässe oder Schneefall vorhersagen, alarmieren wir unsere Rufbereitschaft“, sagt Werkleiter Thomas Iraschko. Rund 80 Mitarbeiter sind im Einsatz, um die Straßen in der Siebenhügelstadt – abgestuft nach einer Prioritätenliste – von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer habe dabei höchste Priorität, betont der 60-Jährige. Insgesamt rund 1 000 Tonnen Streusalz, 100 Tonnen Sand sowie 20 000 Liter Sole (Salz-Wasser-Mischung) sind im städtischen Fuhrpark in der Ohmbach eingelagert, um den potenziellen Bedarf von Streumitteln abzudecken. Weiteres Streumaterial kann kurzfristig beim Lieferanten abgerufen werden.

Bei einem Wintereinbruch werden pro Einsatz bis zu 250 Kilometer Fahrbahn von Eis und Schnee befreit. Dazu sind überwiegend Allradfahrzeuge, darunter sechs Lastkraftwagen, zwei Unimogs und mehrere Allradschlepper, Kleintraktoren und Baggerlader im Einsatz. Unterstützt wird die WSP-Mannschaft dabei zum Beispiel durch Informationen von Wetterdiensten wie auch der modernen Fahrzeugtechnik, die bei der grammgenauen Ausbringung der Streumenge für die Winterdiensteinsätze eine große Hilfe ist.

Werkleiter Thomas Iraschko: „In vielen Fällen leisten wir über das gesetzlich vorgeschriebene Maß Winterdienst. Bei starken und anhaltenden Schneefällen bitten wir jedoch um Verständnis, dass unsere Kapazitäten begrenzt sind und wir nicht überall sofort im Einsatz sein können.“ Der Winterdienst konzentriert sich dann gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht auf Straßen und Bereiche mit der höchsten Priorität. Dazu zählen verkehrswichtige und gefährliche Straßenabschnitte, unter anderem Rettungswege, Steilstrecken, Brücken und Hauptverkehrsachsen.

Bei Schneefall und Glätte kann es trotz Einsatz des Winterdienstes zu Beeinträchtigungen im Straßenverkehr kommen. Daher ist erhöhte Vorsicht und eine an die Verkehrsbedingungen angepasste Fahrweise geboten, um Unfälle zu vermeiden. Sowohl Kraftfahrzeuge, als auch Fahrräder müssen jederzeit, auch bei Eis und Schnee, verkehrssicher sein.

Seit dem Winter 2005/2006 werden die Fahrbahn mit Feuchtsalz bestreut. Dazu wurden an den Streugeräten zusätzlich Soletanks angebracht. Das im Streuer trocken mitgeführte Salz wird während der Ausbringung über einen rotierenden Teller mit Sole befeuchtet. Vorteile sind geringere Wehverluste, schnellere und bessere Tauwirkung und ein deutlich verringerter Salzverbrauch. Im Regelfall muss jede Fahrspur einzeln geräumt und bestreut werden, das heißt, bei einmaligem Bestreuen sind von den Fahrzeugen rund 500 Kilometer zu befahren. Im Handstreudienst werden rund 170 000 Quadratmeter bestreut.

Als Folge des Klimawandels wird auch der Winterdienst zunehmend mit Extremwetterlagen konfrontiert. War es früher häufig eine mehrtägige Frost- und Schneeperiode, reicht die Spanne inzwischen binnen weniger Tage oder auch Stunden von starken Minusgraden bis hin zu frühlingshaften Werten. Damit einher gehen Starkschneefälle, Blitzeis und Sturmlagen bis hin zu Starkregenereignissen. Dies macht die Winterdienstplanung zunehmend schwieriger.

Im vergangenen Winter gab es an insgesamt elf Tagen Volleinsätze. Zudem wurden zusätzliche Kontrollfahrten im gesamten Stadtgebiet gefahren, wenn die Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt liegen. Rund 650 Tonnen Salz und 25 Tonnen Sand wurden in der vergangenen Saison verbraucht.

Eine große Bitte hat Fuhrpark-Leiter Michael Freyler an die Autofahrer: „Falsch geparkte Fahrzeuge erschweren häufig die Winterdiensteinsätze, das kostet wertvolle Zeit. Bitte parken Sie so, dass noch mindestens drei Meter Fahrbahn für die Räumfahrzeuge zur Verfügung stehen und halten Sie nach Möglichkeit Durchfahrten frei.“ Nur wenn der Winterdienst und alle Verkehrsteilnehmer gut zusammenarbeiten, könnten Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr gewährleistet werden, appelliert Freyler an die Pirmasenser.

Winterdienst ist eine Gemeinschaftsleistung, bei der sowohl die Stadt Pirmasens als auch die Bürger in der Pflicht sind. Auf Straßen und öffentlichen Plätzen oder Gehwegen kommt der WSP seiner gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherungspflicht nach. Jeder private Grundstückseigentümer hat in Pirmasens – entsprechend der gültigen Straßenreinigungssatzung – die Räum- und Streupflicht für die Gehwege. Das Trottoir muss in einer Breite von 1,50 Metern entlang des Grundstückes bis 6.30 Uhr in verkehrssicherem Zustand sein. Dies gilt nicht nur für bebaute, sondern auch für unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Wenn es das Wetter erforderlich macht, müssen Schneeräumen und Streuen mehrmals am Tage, bis 20 Uhr, wiederholt werden.

Gefrorener oder festgefahrener bzw. festgetretener Schnee muss losgehackt und beseitigt werden. Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt wird. Straßenrinnen und Entwässerungsanlagen, Durchlässe und Gräben müssen frei bleiben, damit das Oberflächenwasser – insbesondere bei Tauwetter – abfließen kann. Ebenfalls freizuhalten sind Hydranten.

In diesem Zusammenhang bittet der WSP die Bürger möglichst auf das Streuen mit auftauenden Mitteln zu verzichten, da sich Salz ungünstig auf die Umwelt, insbesondere Pflanzen und Tiere, auswirkt. Stattdessen eignen sich gegen Glätte etwa abstumpfende Stoffen wie z.B. Sand, Split, Granulat oder Lava. Diese Streumittel können in der Regel nach dem Aufkehren wiederverwendet werden. Nur bei hartnäckigen Vereisungen und an Gefahrenstellen (zum Beispiel auf Treppen) sowie bei Eisregen ist die sparsame Verwendung von Streusalz geboten, idealerweise mit einer Mischung aus Rheinsand.

Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert eine kostenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld. Darauf macht die Stadtverwaltung aufmerksam. Gebrechliche Personen oder Bürger die krank, in Urlaub oder beispielsweise wegen eines frühen Dienstbeginns nicht in der Lage sind ihrer Verpflichtung nachzukommen, sollten deshalb rechtzeitig daran denken anderen Personen diese Arbeit zu übertragen.

Stadt Pirmasens

Datum: 21. November 2024|Thema: Pirmasens, Top Aktuell|
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