Pirmasens – Neue Grundsteuerbescheide: Änderungen bei der Zahlungspflicht

Ab der kommenden Woche erhalten rund 18.000 Haus- und Grundstücksbesitzer Post von der Stadt Pirmasens. Der Brief enthält die neuen Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025.
Zum Jahreswechsel ist bundesweit die Grundsteuerreform in Kraft getreten, die auch für alle Grundstückseigentümer in Pirmasens wichtige Änderungen mit sich bringt.
Die Stadtverwaltung Pirmasens weist darauf hin, dass die Grundlagenbescheide, die für die Berechnung der Grundsteuer maßgeblich sind – insbesondere die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Pirmasens – rechtlich bindend sind. Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide, die sich lediglich auf die Berechnung der Messbeträge beziehen, sind nicht begründet. Solche Einsprüche hätten innerhalb eines Monats nach deren Zugang direkt gegen die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Pirmasens eingelegt werden müssen.
Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten die Mitarbeiter der Steuerabteilung der Stadtverwaltung Pirmasens. Angesichts des voraussichtlich hohen Aufkommens an Telefonanrufen bittet die Steuerabteilung darum, Rückfragen bevorzugt per E-Mail oder postalisch zu stellen.
Ausführliche Informationen zur Grundsteuerreform gibt es im Internet unter www.pirmasens.de/grundsteuer
Hinweise zur Zahlung:
Die fälligen Beträge sowie deren Zahlungstermine können dem neuen Grundsteuerbescheid entnommen werden. Die Zahlung für das erste Quartal 2025 ist erst am 28.02.2025 fällig.
SEPA-Lastschriftverfahren: Wer am SEPA-Lastschriftverfahren teilnimmt, braucht nichts zu unternehmen. Sofern die Zahlungsweise im neuen Bescheid bestätigt wird, erfolgt die Abbuchung automatisch, sobald die Zahlung fällig ist (Abbuchungstermin für 1. Quartal: 28.02.2025).
Manuelle Zahlungen per Überweisung oder Dauerauftrag: Wer die Zahlungen selbst vornehmen möchte, überweist die Grundbesitzabgaben bitte erst nach Erhalt des neuen Bescheids. Bestehende Daueraufträge sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden, um unberechtigte Zahlungen zu vermeiden.
Hintergrund: Der Bund als Gesetzgeber hat beschlossen, eine Neubewertung des gesamten Grundbesitzes in der Bundesrepublik Deutschland durch die Finanzämter durchführen zu lassen. Die Reform hat den Zweck, den vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz) zu beseitigen, wonach mit den bisherigen Bewertungsregelungen bei der Berechnung der Grundsteuer ein nicht mehr zeitgemäßer Grundstückswert zugrunde gelegt wird. Mit der Reform soll die ungleiche Werteentwicklung von Grundbesitz korrigiert und insoweit eine verfassungskonforme Grundsteuererhebung gewährleistet werden.
Daher werden ab dem 1. Januar 2025 neue Messbeträge durch die jeweiligen Finanzämter, hier das Finanzamt Pirmasens, festgesetzt. Diese Neubewertung wurde vom Finanzamt anhand der Grundsteuermessbescheide (= Grundlagenbescheide) an die jeweiligen Eigentümer und an die Kommunen, hier die Stadt Pirmasens, übermittelt. Diese Bescheide sind für die Stadt Pirmasens verbindlich.
Die Stadt Pirmasens versendet schließlich nach Anwendung der örtlich festgelegten Hebesätze die Grundsteuerbescheide (= Folgebescheide) mit der letztendlich zu entrichtenden Grundsteuer an die Eigentümer.
Aufgrund dieser Neubewertung wird sich auch der von den Eigentümern zu zahlende Grundsteuerbetrag ändern.
Wichtig: Der Grundsteuerwert und somit die Höhe der Messbeträge werden ausschließlich durch die Finanzämter ermittelt und festgelegt. Die Kommune, hier die Stadt Pirmasens, ist lediglich ausführende Kraft und hat keinen Einfluss auf die festgesetzten Messbeträge.
Widersprüche gegen die Bewertung der Grundsteuer hätten ausschließlich in Form eines Einspruches gegen den Grundsteuermessbescheid (= Grundlagenbescheid) beim Finanzamt in Pirmasens eingelegt werden können.
Soweit Eigentümer beim Finanzamt Pirmasens Einspruch eingelegt haben und das Finanzamt Pirmasens aufgrund des Antrages den Grundlagenbescheid abändert, wird die Stadt Pirmasens daraufhin selbstverständlich auch den Grundsteuerbescheid als Folgebescheid zeitnah entsprechend anpassen.
Widersprüche gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt Pirmasens hinsichtlich der Bewertung des Grundbesitzes sind erfolglos, da die Verwaltung an den Grundlagenbescheid des Finanzamtes gebunden ist.
Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei Einlegung eines Einspruches / Widerspruches bestehen.
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis und Geduld während der Umstellungsphase.
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