Pirmasens – Klärschlammtrocknung: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung erloschen
Die Klärschlammtrocknungsanlage im Pirmasenser Ortsbezirk Fehrbach erhitzte im Jahr 2021 die Gemüter, nachdem die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) die im Februar 2021 erlassene Betriebsuntersagung aufgehoben hat. Gleichzeitig hat die Behörde mit Sitz in Neustadt/Weinstraße den Grenzwert für die Geruchsemmissionen um das sechsfache angehoben.
Angesichts der massiven Geruchsbelästigung hatte die Pirmasenser Verwaltungsspitze die Veränderung der Genehmigung mit großer Verwunderung zur Kenntnis genommen. Im Jahr 2014 war für die Anlage auf dem Staffelberg ein Grenzwert von 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter genehmigt worden. Künftig sollte laut SGD Süd der Grenzwert für die Geruchsemmissionen auf
3 000 Geruchseinheiten pro Kubikmeter erhöht werden.
Wegen der befürchteten unzumutbaren Geruchsimmissionen im Einwirkungsbereich der KSTA legte die Stadt Pirmasens im August 2021 Widerspruch gegen den immissionsschutzrechtlichen Bescheid ein.
Mit Bescheid vom November 2021 hob die SGD Süd den Grenzwert von 3.000 GE/m³ auf und verzichtete komplett auf die Festlegung einer Geruchsstoffkonzentration als Emissionsbegrenzung für die Quelle der thermischen Nachverbrennung. Zur Begründung wurde auf die neu in Kraft getretene TA Luft verwiesen.
Dem widersprach die Stadt Pirmasens und hielt ihren Widerspruch aufrecht.
Das Widerspruchsverfahren ruhte seit Dezember 2021, da die Ergebnisse einer von der SGD Süd angeordneten Fahnenmessung abgewartet werden sollten.
Laut Mitteilung der SGD Süd ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung aus dem Jahr 2021 durch Zeitablauf nun erloschen. Vor Wiederaufnahme des Betriebs müsste zunächst eine neue Genehmigung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd beantragt und erteilt werden.
Der Widerspruch der Stadt hat sich dadurch erledigt.
Die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk Fehrbach müssen demnach in nächster Zeit keine Geruchsbelästigungen durch die Klärschlammtrocknungsanlage befürchten.
Oberbürgermeister Markus Zwick betont, dass der Betrieb der Fehrbacher Klärschlammtrocknungsanlage zwar aus Sicht der Stadtverwaltung grundsätzlich denkbar sei, solange die Bürgerinnen und Bürger in Fehrbach sicher vor Geruchsbelästigungen geschützt sind. Massive Geruchsbelästigungen wie im Februar 2021 seien allerdings nicht hinzunehmen.
Stadt Pirmasens
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