Pirmasens – Karte statt „Lappen“: Bis 19. Januar 2024 Führerrschein umtauschen
Pressemitteilung Pirmasens
Zahlreiche Pirmasenser Auto- und Motorradfahrer sind noch mit einem alten Papierführerschein unterwegs. Das Dokument ist für viele Bürger längst zu einem Erinnerungsstück geworden. Für Nostalgie bleibt in der Europäischen Union allerdings kein Platz, hier gelten klare Fristen. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist, hat noch knapp zwei Monate Zeit, um seinen „Lappen“ umzutauschen.
Am 19. Januar 2024 endet die Frist für den Umtausch des grauen, rosa oder DDR-Papierführerscheins, wie die Straßenverkehrsbehörde informiert. Dafür bekommen die Führerscheininhaber den neuen EU-Führerschein in Kartenform, der 15 Jahre gültig ist. Wer den Stichtag versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der Polizei bei Kontrollen mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird.
Für den Umtausch gilt das Wohnortprinzip. Die Verwaltung kann daher nur Anträge für Bürger bearbeiten, die auch in Pirmasens ihren gemeldeten Hauptwohnsitz haben. Die Antragstellung erfolgt persönlich bei der Führerscheinstelle, Adam-Müller-Straße 69. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Für den Umtausch wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild (nicht älter als ein Jahr) sowie der aktuelle Führerschein benötigt. Die Gebührt beträgt 25,30 Euro.
Auf einen Blick: Die Führerscheinstelle im Ordnungsamt, Adam-Müller-Straße 69, ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Telefon: 06331/842498 oder 842322; E-Mail: fuehrerscheinstelle@pirmasens.de
Hintergrund: Bis zum 19. Januar 2033 müssen nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden. Damit will die EU eine europaweite Vereinheitlichung und Erhöhung der Fälschungssicherheit der Führerscheindokumente erreichen. In einem ersten Schritt betrifft das alle Papierführerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Ab Januar 2026 folgen dann schrittweise auch die EU-Kartenführerscheine, die bis einschließlich 18. Januar 2023 ausgestellt wurden.
Die Umtauschfristen im Überblick:
Für Führerscheine in Papierform, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers maßgebend:
Geburtsjahr des Führerscheininhabers |
Umtausch bis spätestens |
|
|
Vor 1953 |
19.01.2033 |
1953 bis 1958 |
19.01.2022 – verlängert bis 19.07.2022 |
1959 bis 1964 |
19.01.2023 |
1965 bis 1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
Für Kartenführerscheine, die vom 01.01.1999 bis zum 18.01.2013, ist das Ausstellungsjahr des Dokumentes maßgebend:
Ausstellungsjahr |
Umtausch bis spätestens |
|
|
1999 bis 2001 |
19.01.2026 |
2002 bis 2004 |
19.01.2027 |
2005 bis 2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012 bis 18.01.2013 |
19.01.2033 |
Ein freiwilliger Umtausch auch schon vor dem in der jeweiligen Tabelle angegebenen Stichtag ist jederzeit möglich.
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