Pirmasens – Digitale Lichtbilder im Bürger-Service-Center und Ausländeramt

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.

Diese Regelung gilt insbesondere für deutsche Personalausweise und Reisepässe sowie für die im Ausländeramt ausgestellten Aufenthaltstitel. Betroffen sind auch vorläufige Dokumente. (Gescannte) Papierfotos, selbst aufgenommene Bilder oder Ausdrucke werden nach dem 30. April nicht mehr akzeptiert. Der Gesetzgeber will auf diesem Wege Manipulation vorbeugen und die Digitalisierung im Pass- und Ausweiswesen vorantreiben.

Die erforderlichen, digitalen Lichtbilder können zukünftig direkt im Bürger-Service-Center bzw. im Ausländeramt erstellt werden. Die beiden Dienststellen werden rechtzeitig vor der Umstellung mit entsprechenden Aufnahmesystemen ausgerüstet. Kunden können dann während des Behördentermins sowohl ein Lichtbild erstellen lassen als auch das eigentliche Ausweisdokument beantragen. Durch die Erstellung des digitalen Lichtbildes direkt in der Behörde erhöht sich die Gebühr für die jeweiligen Dokumente um sechs Euro. Die Gebühr ist für jedes Dokument zu entrichten auch wenn ein Bild mehrfach verwendet wird.

Die Erstellung digitaler Lichtbilder ist grundsätzlich auch außerhalb der Behörde durch einen zertifizierten Dienstleister, beispielweise einen Fotografen, möglich. Ob im Stadtgebiet von Pirmasens private Dienstleister die Erstellung von digitalen Lichtbildern anbieten, ist bisher jedoch nicht bekannt.

Stadt Pirmasens

Datum: 22. April 2025|Thema: Pirmasens, Top Aktuell|

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