Pirmasens – Bundestagswahl: Antragsfrist für Briefwahl endet am 21. Februar

Am nächsten Sonntag findet die Abstimmung über die Zusammensetzung des nächsten deutschen Bundestages statt. Die Stadtverwaltung Pirmasens weist darauf hin, dass die Frist zur Abgabe von Briefwahlanträgen am kommenden Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr, endet.

Die Briefwahlunterlagen können über die Internetseite www.pirmasens.de/wahlen, per E-Mail an briefwahl@pirmasens.de oder via QR-Code sowie per Post angefordert werden. Dabei müssen Wahlberechtigte zwingend folgende Daten angeben: Vor- und Familiennamen, Tag der Geburt sowie die vollständige Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Briefwahlanträge befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular kann entweder rechtzeitig per Post oder per Fax unter der Nummer 06331/842283 an das Wahlbüro der Stadtverwaltung retourniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Antragsformular in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen. Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich vom Wähler unterschrieben sein. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Antragstellungen für mehrere Personen gleichzeitig, auch für Mitglieder des eigenen Hausstandes, sind nicht möglich.

Die Unterlagen werden an die Adresse der Wahlberechtigten in Pirmasens oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift gleichzeitig ein Informationsschreiben an ihre Meldeanschrift.

In den von der Stadtverwaltung versendeten Briefwahlunterlagen finden sich neben dem Wahlschein der Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In das weiße Kuvert wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt und zugeklebt. In den roten Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie das weiße Kuvert mit dem Stimmzettel.

Für den Versand des Wahlbriefes innerhalb Deutschlands ist kein Porto zu entrichten. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden, die Kosten hierfür trägt der Briefwähler. Das Wahlamt der Stadt Pirmasens bittet außerdem um den rechtzeitigen Versand. Alternativ können Wahlbriefe bis zum Sonntag, 23. Februar 2025, spätestens 18 Uhr, auch in den Briefkasten am Hintereingang des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.

Im Briefwahlbüro im Rathaus am Exerzierplatz können die Wahlunterlagen persönlich abgeholt oder direkt vor Ort die beiden Stimmen abgegeben werden. Bei persönlicher Vorsprache muss ein amtlicher Ausweis vorgelegt werden. Soll zudem ein Beauftragter die Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl abholen, so muss der Wahlberechtigte eine schriftliche Vollmacht für den Abholenden ausstellen. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 ausgestellt worden sein.

Nur ausnahmsweise ist es möglich, Briefwahlanträge noch am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, bis spätestens 15 Uhr, zu stellen. Dies ist dann der Fall, wenn Wahlberechtigte plötzlich erkranken und deswegen nicht in der Lage sind, persönlich in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Die vollständig ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro im Rathaus am Exe vorliegen. In den Wahllokalen dürfen Briefwahlunterlagen nicht angenommen werden.

Auf einen Blick: Das Wahlbüro befindet sich im ersten Obergeschoss, Zimmer 1.21/1.23 im Rathaus am Exerzierplatz. Es ist jeweils montags bis mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr durchgehend geöffnet. Am letzten Freitag vor der Bundestagwahl, am 21. Februar, gilt eine verlängerte Öffnungszeit bis 18 Uhr. Am Samstag, 22. Februar, ist das Wahlbüro geschlossen. Telefonisch sind die Mitarbeiter im Wahlbüro unter der Rufnummer 06331/842542 zu erreichen.

www.pirmasens.de/wahlen     

Stadt Pirmasens

Datum: 19. Februar 2025|Thema: Pirmasens, Top Aktuell|

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