Pirmasens – Bei der Gartenpflege auch an die tierischen Bewohner denken

Wenn die Frühlingssonne an der Nasenspitze kitzelt erwecken die Lebensgeister auch den Garten mit seinen tierischen und pflanzlichen Bewohnern. Aber Vorsicht beim Rückschnitt von Sträuchern, Hecken schneiden und Bäume fällen: Die Arbeiten müssen bis 28. Februar 2025 vollständig abgeschlossen sein. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin.
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“. Zulässig sind in diesem Zeitraum nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes nicht möglich. Ausnahmen sind im Paragraph 39 geregelt.
Das Rückschnittverbot gilt nicht für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen. Hierzu zählen auch private Hausgärten. Allerdings kann auch in diesen Fällen aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben die Beseitigung oder der Rückschnitt eines Baumes verboten sein, so dass eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Die Stadt Pirmasens empfiehlt im Zweifelsfall vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, die innerhalb der Stadtverwaltung dem Garten- und Friedhofsamt zugeordnet ist (E-Mail: gartenamt@pirmasens.de; Telefon: 06331/551110).
Den anfallenden Gehölzschnitt können Verbraucher auf dem Wertstoffhof in der Ohmbach entsorgen.
Die Einrichtung in der Straße „Am Innweg“ 15 ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 8.30 bis 14 Uhr geöffnet. Mittwochs ist der Wertstoffhof geschlossen.
Hintergrund: Die gesetzlich vorgeschriebene Vegetationsperiode dient dem Schutz und Erhalt von Lebens-, Brut- und Niststätten wildlebender Tiere, insbesondere Vögeln. Laut nationalem Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz ist der Bestand vieler heimischer Vogelarten in den vergangenen Jahren um etwa ein Drittel zurückgegangen. Umweltschutzverbände wie der NABU sprechen vom „großen Vogelsterben“. Das betrifft längst nicht mehr nur ausschließlich seltene Arten, sondern es findet bereits auch bei den Arten statt, die eigentlich überall vorkommen sollten: Haus- und Feldsperrling, Wintergoldhähnchen, Buch- und Grünfink, Feldlerche, Goldammer und zahlreiche weitere heimische Piepmätze. Laut dem Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz hat Deutschland innerhalb von zwölf Jahren etwa 12,7 Millionen Vogelbrutpaare verloren.
Diese Arten nisten auch in unseren heimischen Gärten. Gerade in dichten Hecken und Sträuchern bauen Vögel gerne ihre Nester. Gartenbesitzer sollten darauf dann auch Rücksicht nehmen, wenn sie einen Form- und Pflegeschnitt vornehmen wollen, den das Gesetz ausdrücklich ganzjährige erlaubt. Darunter ist lediglich der schonende Rückschnitt von Austrieben des Vorjahres zu verstehen. Bevor Hobbygärtner die Schere ansetzen, sollten sie sorgfältig prüfen, ob sich bereits ein Brutvogel eingenistet hat und den Schnitt dann verschieben. In dichten und immergrünen Pflanzen, etwa Koniferen, fallen Nester auf den ersten Blick fast nicht auf.
Gartenbesitzer können auch zur Arterhaltung beitragen, indem sie heimische, standortgerechte Hecken, Sträucher und Stauden pflanzen. Dazu zählen Kornelkirsche, Felsenbirne, Schlehe, Holunder, Wildapfel, Scheinquitte, Haselnuss und andere. Diese sogenannten Vogelnährgehölze bieten sowohl Vögeln als auch zahlreichen Insekten Lebensraum und Nahrung und sind zudem ideale Nistplätze. Beliebte exotische Pflanzen wie Kirschlorbeer oder Forsythie bieten Vögeln und Insekten keine Nahrung.
Stadt Pirmasens
Aktuelle Beiträge
9. März 2025
Events
Mo, 17.3.2025 :: NILS LANDGREN FUNK UNIT – Landesjazzfestival Bruchsal 2025
17. März 2025 - 20:00 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
13. Juli 2021
1. März 2025
13. Oktober 2023
4. August 2023
14. Juli 2023
17. Januar 2025
12. April 2024
17. April 2024
13. August 2024
5. Juli 2023
8. Juli 2024
2. Februar 2025
17. Mai 2024
6. November 2023
9. Juni 2021
18. April 2023
8. Januar 2025
16. Januar 2025
8. März 2023
21. Juni 2023
20. Februar 2025
25. Juli 2023
22. Dezember 2020
15. März 2020
7. August 2023
14. August 2020
20. Juli 2023
12. April 2023
9. August 2023
15. November 2024
5. April 2023
9. März 2021
25. Januar 2021
6. Mai 2024
21. Juli 2023
16. Dezember 2024
16. August 2023