Neuer Antrag zum Sonderzuschussbudget

Autor/in: Pressestelle
Ligazugehörigkeit des FCK in der kommenden Saison steht nun auch rechnerisch fest
Die Stadt hat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in der vergangenen Woche einen erneuten Antrag auf Einräumung eines Sonderzuschussbudgets gestellt. Das hat Oberbürgermeister Klaus Weichel in der Sitzung des Stadtrats vom 15. Mai mitgeteilt. Es geht dabei um die Zahlungen der Stadt, um den notwendigen Finanzbedarf der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft abzudecken, der durch die nicht ausreichenden Pachtzahlungen des 1. FCK entsteht, wenn dieser nicht in der Bundesliga spielt. Mit dem Sonderzuschussbudget können diese Zahlungen außerhalb des sogenannten Deckels der freiwilligen Leistungen abgewickelt werden.
Der neuerliche Antrag war nötig, da die ADD den ersten dahingehenden Antrag der Stadt Mitte März abgelehnt hatte. Begründet hatte die ADD die Verweigerung des Sonderzuschussbudgets damit, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der FCK in der nächsten Spielzeit wieder in der Bundesliga spiele und somit die volle Pacht zahlen könnte. Wie die Stadt im neuen Antrag nun darlegte, sind sowohl ein Aufstieg als auch ein Abstieg des FCK inzwischen aber rechnerisch ausgeschlossen.
Das beantragte Sonderzuschussbudget für den Zeitraum von 01.07. bis 31.12.2023 hat eine Höhe von 400.000 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem Pachtzinsausfall, den die Stadiongesellschaft dadurch erleidet, dass der FCK nicht in der Bundesliga spielt. Gemäß aktuellem Pachtvertrag zahlt der Verein pro Saison in der 2. Liga 2,4 Millionen Euro statt der eigentlich notwendigen und vertraglich vereinbaren 3,2 Millionen Euro, die er in der Bundesliga zahlen würde, woraus sich eine Differenz von 800.000 Euro ergibt, die die Stadt in das Eigenkapital der Stadiongesellschaft zuführen muss.
Die Spielzeit 2023/24 wird in den Jahreshaushalten der Stadt jeweils zur Hälfte abgebildet, also im Haushalt 2023 mit 400.000 Euro und im Haushalt 2024 ebenfalls mit 400.000 Euro. Die Verweigerung des Sonderbudgets würde also dazu führen, dass 400.000 Euro im aktuellen Haushaltsjahr in den freiwilligen Leistungsbereich durchschlagen, der aber bekanntermaßen gedeckelt und zugleich anderweitig ausgeschöpft ist. Das bedeutet, um die 400.000 Euro ohne Sonderzuschussbudget im freiwilligen Leistungsbereich abzubilden, müssten an anderer Stelle Kosten reduziert werden.
Aktuelle Beiträge
Events
Matinee: Ein literarisch-musikalischer Streifzug durch Venedig
16. März 2025 - 11:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
22. Februar 2025
25. Januar 2021
7. August 2023
27. Juli 2023
14. Dezember 2024
18. Juli 2023
31. Januar 2025
14. April 2024
2. Februar 2025
22. Dezember 2023
18. September 2023
30. Oktober 2023
6. April 2023
21. September 2023
31. Januar 2025
11. Juli 2023
19. März 2024
16. Dezember 2024
17. Juli 2023
7. Mai 2024
3. Februar 2025
6. April 2021
9. Februar 2025
12. Dezember 2024
21. Juli 2023
4. Juli 2023
18. Februar 2021
10. Juli 2023
8. April 2021
22. Dezember 2020
12. Juli 2022
12. Dezember 2024
10. Dezember 2024
31. Dezember 2024
3. Mai 2024
20. März 2023
18. Juli 2023
22. Januar 2025
2. Juli 2023