Neuer Antrag zum Sonderzuschussbudget

Autor/in: Pressestelle
Ligazugehörigkeit des FCK in der kommenden Saison steht nun auch rechnerisch fest
Die Stadt hat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in der vergangenen Woche einen erneuten Antrag auf Einräumung eines Sonderzuschussbudgets gestellt. Das hat Oberbürgermeister Klaus Weichel in der Sitzung des Stadtrats vom 15. Mai mitgeteilt. Es geht dabei um die Zahlungen der Stadt, um den notwendigen Finanzbedarf der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft abzudecken, der durch die nicht ausreichenden Pachtzahlungen des 1. FCK entsteht, wenn dieser nicht in der Bundesliga spielt. Mit dem Sonderzuschussbudget können diese Zahlungen außerhalb des sogenannten Deckels der freiwilligen Leistungen abgewickelt werden.
Der neuerliche Antrag war nötig, da die ADD den ersten dahingehenden Antrag der Stadt Mitte März abgelehnt hatte. Begründet hatte die ADD die Verweigerung des Sonderzuschussbudgets damit, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der FCK in der nächsten Spielzeit wieder in der Bundesliga spiele und somit die volle Pacht zahlen könnte. Wie die Stadt im neuen Antrag nun darlegte, sind sowohl ein Aufstieg als auch ein Abstieg des FCK inzwischen aber rechnerisch ausgeschlossen.
Das beantragte Sonderzuschussbudget für den Zeitraum von 01.07. bis 31.12.2023 hat eine Höhe von 400.000 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem Pachtzinsausfall, den die Stadiongesellschaft dadurch erleidet, dass der FCK nicht in der Bundesliga spielt. Gemäß aktuellem Pachtvertrag zahlt der Verein pro Saison in der 2. Liga 2,4 Millionen Euro statt der eigentlich notwendigen und vertraglich vereinbaren 3,2 Millionen Euro, die er in der Bundesliga zahlen würde, woraus sich eine Differenz von 800.000 Euro ergibt, die die Stadt in das Eigenkapital der Stadiongesellschaft zuführen muss.
Die Spielzeit 2023/24 wird in den Jahreshaushalten der Stadt jeweils zur Hälfte abgebildet, also im Haushalt 2023 mit 400.000 Euro und im Haushalt 2024 ebenfalls mit 400.000 Euro. Die Verweigerung des Sonderbudgets würde also dazu führen, dass 400.000 Euro im aktuellen Haushaltsjahr in den freiwilligen Leistungsbereich durchschlagen, der aber bekanntermaßen gedeckelt und zugleich anderweitig ausgeschöpft ist. Das bedeutet, um die 400.000 Euro ohne Sonderzuschussbudget im freiwilligen Leistungsbereich abzubilden, müssten an anderer Stelle Kosten reduziert werden.
Aktuelle Beiträge
13. März 2025
Events
Kunstausstellung „Frau., Leben., Freiheit“ Soroor Art x Amnesty International in der Rhein-Galerie
8. März 2025 bis 29. März 2025
BUNT GEMISCHT
24. Juli 2023
18. Dezember 2023
18. Juli 2023
16. Januar 2025
16. Oktober 2023
2. August 2023
8. Mai 2023
22. Dezember 2024
30. Mai 2023
26. April 2023
22. Juni 2021
20. Februar 2025
13. August 2023
30. März 2023
7. August 2023
17. Juli 2023
21. Juli 2023
9. Dezember 2024
17. Juni 2024
20. März 2023
23. Januar 2025
24. August 2023
10. Februar 2021
31. Juli 2023
14. August 2020
21. November 2021
26. Juli 2023
24. Februar 2024
2. Februar 2025
10. Januar 2025
20. Februar 2024
24. August 2024
8. März 2021
27. Januar 2025
31. Dezember 2024
15. Mai 2023
8. Oktober 2024
22. Januar 2025
19. Februar 2021
11. September 2024
13. August 2024
30. April 2020