Lautrer Gastronomie darf Freisitze abends länger nutzen
Testphase vom 15. März bis 31. Oktober 2023
Gute Nachrichten für alle, die Geselligkeit lieben und abends gerne mal mit Freunden oder Bekannten die Lautrer Gastronomie besuchen: Ab dem 15. März dürfen sie ein oder zwei Stunden länger im Freien sitzen und in gemütlicher Stimmung ein paar Getränke mehr genießen. Bis zum 31. Oktober läuft die Testphase der Stadtverwaltung, die danach Bilanz ziehen und die verlängerten Freisitzzeiten gegebenenfalls per Satzung verankern will. Hintergrund ist ein Beschluss des Stadtrates vom letzten Oktober, der unter anderem dem veränderten Freizeitverhalten der Bevölkerung Rechnung tragen möchte.
Die zum 15. März in Kraft tretende Allgemeinverfügung erlaubt es den Gaststätten mit genehmigten Freisitzen offiziell, diese in der Nacht zu einem Samstag, zu einem Sonntag und an Tagen vor einem gesetzlichen Feiertag jeweils zwei Stunden länger bis 24:00 Uhr zu nutzen. An allen anderen Tagen wurde der Beginn der Nachtruhe um eine Stunde, das heißt auf 23:00 Uhr, verschoben. Gleichzeitig wurde zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner festgelegt, dass Musikdarbietungen jeglicher Art, das heißt Musik- oder Fernsehübertragungen aus dem Innenraum von Gaststätten, auf den Außenbewirtungsflächen untersagt sind. Außerdem müssen die Fenster und Türen der Gaststätten ab 22:00 Uhr geschlossen sein.
Darüber hinaus sind die Gaststättenbetreiber angehalten, die Abgabe von Speisen und Getränken im Bereich der Freisitze rechtzeitig einzustellen. So soll gewährleistet sein, dass die Außenbewirtung einschließlich des Zusammenstellens der Tische, Bänke und Stühle um 23:00 beziehungsweise 24:00 Uhr beendet und der Freisitz damit geräumt ist. Dabei soll jeder mögliche Lärm vermieden werden. Dies betrifft auch die Sicherung des Mobiliars, bei der Metallketten ohne Ummantelung nicht verwendet werden dürfen.
Wie das für die Einhaltung der Auflagen zuständige Ordnungsamt mitteilt, sei die Allgemeinverfügung nicht bei Volksfesten wie dem Altstadtfest oder ähnliche Veranstaltungen gültig, da hierfür gesonderte Auflagen erteilt werden. Sollte es durch die geänderten Freisitzzeiten zu Problemen oder Störungen der Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner kommen, können sich die Betroffenen gerne an das Ordnungsamt unter der Tel.-Nr. (0631) 365-2717 oder per E-Mail (vollzugsdienst@kaiserslautern.de) wenden.
Für den Fall zahlreicher Lärmbeschwerden oder Verstöße gegen die Auflagen behält sich das Ordnungsamt den Widerruf der Allgemeinverfügung vor. Unabhängig davon kann die Behörde im Einzelfall gezielte Anordnungen treffen sowie gegen Personen, die die Anordnungen nicht befolgen und damit die Nachtruhe stören, Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängen.
In seiner Sitzung am 10. Oktober 2022 hatte der Stadtrat die verlängerten Freisitzzeiten für den genannten Zeitraum beschlossen. Er wollte damit nicht nur dem veränderten Freizeitverhalten der Bevölkerung entgegen kommen, sondern auch mögliche Wettbewerbsnachteile für die Lautrer Gastwirte gegenüber anderen Kommunen oder Vereinsveranstaltungen vermeiden. Gleichzeitig erwartet er positive Impulse für den Tourismus in der Stadt.
Die Nachtruhe der Anwohnerinnen und Anwohner soll durch den befristeten Zeitraum von Frühling bis Herbst, die zusätzlichen Vorgaben sowie die nicht durchgängig festgesetzte Ruhezeit auf 24:00 Uhr gewährleistet sein. Aufgrund der scheinbar aktuell herrschenden sozialen Akzeptanz der Anwohnerinnen und Anwohner hält die Verwaltung das Hinausschieben der Nachtzeit zumindest für den genannten Zeitraum für vertretbar. Die in der Testphase gewonnenen Erfahrungen werden dann in die zu erlassende Satzung ab dem kommenden Jahr einfließen.
Genauere Informationen sind der Allgemeinverfügung im Bekanntmachungsteil des Amtsblattes in der Ausgabe vom 10. März 2023 zu entnehmen. Sie können auch auf der Homepage der Stadt unter der Rubrik „Bürger – Rathaus – Politik“, Stichwort „Stadtverwaltung, Bekanntmachungen“, nachgelesen werden.
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