Kommunale Wärmeplanung verbrauchergerecht ausgestalten
Verbraucherzentrale nimmt Stellung zum Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Wärmeplanungsgesetz
- Die Verbraucherzentrale begrüßt die zentralen Elemente wie die Umsetzung auf Stadt- und Verbandsgemeindeebene sowie die Möglichkeit zur vereinfachten und verkürzten Planung.
- Es fehlen jedoch weitere Elemente zu einer verbrauchergerechten Ausgestaltung.
- Eine breite Information der Privathaushalte und eine möglichst große Transparenz sind die Voraussetzungen für eine hohe Akzeptanz.
Das rheinland-pfälzische Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität hat einen Entwurf zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes in Rheinland-Pfalz vorgelegt und Verbände um Stellungnahme gebeten. Ziel ist es, das Bundesgesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (WPG) in Rheinland-Pfalz umzusetzen, indem die Verantwortlichkeiten auf Landes- und kommunaler Ebene definiert werden.
Der vorliegende Vorschlag ist nach Auffassung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz grundsätzlich dazu geeignet, die regional sehr unterschiedlichen Potentiale für klimaneutrale Wärmeerzeugung bestmöglich zu realisieren. Damit werden die Voraussetzungen zur Steigerung des Anteils von fossilfrei erzeugter leitungsgebundener Wärme und zum Ausbau der Wärmenetze in Rheinland-Pfalz geschaffen, ohne die ein Gelingen der Wärmewende nicht möglich sein wird. „Gleichzeitig müssen nach Auffassung der Verbraucherzentrale aber auch die Rahmenbedingungen für Wärmekunden verbessert werden. Nur mit möglichst großer Transparenz und Planungssicherheit kann die Akzeptanz bei den privaten Haushalten für die notwendige Wärmewende geschaffen werden“, betont Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt,
- dass die planungsverantwortlichen Stellen (pvS) aus Kosten- und Effizienzgründen in kreis- und verbandsfreien Städten, in verbandsfreien Gemeinden und in Verbandsgemeinden angesiedelt sind,
- dass für mehrere Gemeindegebiete eine gemeinsame Wärmeplanung durchgeführt werden kann,
- dass eine verkürzte oder eine vereinfachte Wärmeplanung als auch ein kompletter Verzicht möglich sind.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fordert,
- dass spätestens nach Abschluss der Wärmeplanung standardisierte Informationsveranstaltungen zumindest auf Verbandsgemeindeebene stattfinden,
- dass die planungsverantwortlichen Stellen die betroffenen Bürger:innen in den jeweiligen Plangebieten zeitnah und aktiv darüber informieren müssen, falls ein Ausbau eines Wasserstoffnetzes weder geplant noch zu erwarten ist,
- dass die Verbraucher:innen auch über den geplanten Um- oder Ausbau des regionalen Stromnetzes zeitnah informiert werden,
- dass die Runde der Teilnehmenden bei umfassenden Beteiligungsverfahren erweitert wird,
- die Einrichtung einer landesweiten Wärmenetzkarte,
- den Ausschluss eines möglichen Anschluss- und Benutzungszwangs im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung.
Eine Erläuterung der einzelnen Forderungen ergibt sich aus der ausführlichen Stellungnahme
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
19. Januar 2025
19. Januar 2025
18. Januar 2025
Events
Zwischen Himmel und Erde – 3. À la carte der Deutschen Radio Philharmonie am 30. Januar 2025
30. Januar 2025 - 13:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
19. April 2023
6. November 2023
31. Juli 2023
11. Dezember 2024
23. Dezember 2024
25. Juli 2023
7. August 2023
19. Januar 2025
15. November 2024
21. März 2023
15. August 2023
29. September 2023
11. August 2023
18. November 2024
14. Dezember 2024
31. März 2021
13. Juli 2023
10. Juli 2023
14. August 2023
30. Juni 2023
9. März 2021
24. April 2020
17. April 2024
24. Mai 2023
21. März 2023
21. April 2024
16. Oktober 2024
14. Juli 2023
27. September 2023
26. Februar 2021
22. Juni 2021
14. Juni 2023
6. Februar 2021
22. Januar 2024