Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum
![_Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum kl](https://www.pfalzdigital.de/wp-content/uploads/2025/02/Ueberfahrhilfen-und-Bordsteinrampen-im-oeffentlichen-Verkehrsraum-kl.jpg)
Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
3. Februar 2025
3. Februar 2025
3. Februar 2025
3. Februar 2025
Events
Tanzveranstaltung One Billion Rising auf dem Stiftsplatz
14. Februar 2025 - 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
16. Dezember 2022
8. August 2023
4. September 2024
14. September 2023
5. April 2023
19. September 2023
11. Dezember 2024
22. Juni 2023
17. August 2023
12. Januar 2024
30. März 2023
20. Januar 2025
20. Juni 2023
6. April 2023
5. Januar 2025
18. Februar 2024
9. Juni 2021
1. Februar 2025
21. April 2023
10. Juli 2023
6. Juli 2023
13. Mai 2024
18. Februar 2021
31. März 2023
24. Juli 2023
14. August 2020
12. April 2024
24. Dezember 2024
18. Juli 2024
14. August 2020
1. August 2023
30. März 2023
26. September 2023
31. Januar 2025
17. Januar 2025
16. August 2023