Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum
![_Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum kl](https://www.pfalzdigital.de/wp-content/uploads/2025/02/Ueberfahrhilfen-und-Bordsteinrampen-im-oeffentlichen-Verkehrsraum-kl.jpg)
Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
4. Februar 2025
3. Februar 2025
Events
Vivaldi meets Piazolla: „Die Acht Jahreszeiten“ als Hörerlebnis
9. Februar 2025 - 18:00 Uhr bis 22:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
28. Dezember 2024
12. Juli 2022
9. August 2023
18. Juli 2023
10. Dezember 2024
8. Mai 2023
20. Januar 2025
1. Januar 2025
12. November 2024
27. Juli 2023
30. Oktober 2023
10. Mai 2024
26. August 2021
26. April 2023
6. Juli 2023
2. Juni 2022
10. Juli 2023
10. Juli 2021
12. Februar 2024
23. März 2021
6. Mai 2024
13. Juli 2023
23. November 2023
3. Februar 2025
29. Dezember 2024
12. April 2023
12. Februar 2021
27. Mai 2024
12. Januar 2025
9. August 2023
17. Mai 2024
30. März 2023
27. Mai 2021
31. Januar 2025
15. August 2023
17. März 2023
10. August 2023
5. April 2023
14. Juli 2023
28. April 2021
29. September 2023
21. April 2023
24. Dezember 2024