Kaiserslautern – Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum
![_Überfahrhilfen und Bordsteinrampen im öffentlichen Verkehrsraum kl](https://www.pfalzdigital.de/wp-content/uploads/2025/02/Ueberfahrhilfen-und-Bordsteinrampen-im-oeffentlichen-Verkehrsraum-kl.jpg)
Nicht genehmigte Überfahrhilfen sind zu entfernen
Im Stadtgebiet Kaiserslautern ist zunehmend festzustellen, dass Anliegerinnen und Anlieger Überfahrhilfen, Auffahrkeile oder Bordsteinrampen an Bordsteinkanten oder in Straßenrinnen vor ihren Grundstückszufahrten anbringen. Diese Konstruktionen, die häufig aus Holz, Metall oder Kunststoff bestehen, sollen ein bequemeres Zufahren ermöglichen. Das Anbringen solcher Rampen im öffentlichen Verkehrsraum ist jedoch nicht erlaubt.
Die genannten Hilfsmittel können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, die Oberflächenentwässerung behindern und erschweren zudem die Arbeit der Straßenreinigung und des Winterdienstes. Besonders für Radfahrende stellen die Rampen eine potenzielle Gefahr dar, da die abrupten Höhenunterschiede oder unebenen Übergänge das Unfallrisiko erhöhen können – insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen oder widrigen Wetterbedingungen.
Das unerlaubte Auslegen oder Befestigen solcher Rampen stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Sondernutzungssatzung der Stadt Kaiserslautern dar. In Fällen, in denen die Rampen fest mit der Straße verbunden wurden (z. B. durch Verschrauben), kann dies zudem als Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) fordert daher alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf, nicht genehmigte Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis Ende Februar 2025 zu entfernen. Anschließend wird die SK direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen, die ihre nicht genehmigten Überfahrhilfen und Bordsteinrampen bis dahin noch nicht zurückgebaut haben.
Bordsteinabsenkungen können per E-Mail an koordinierungsstelle@kaiserslautern.debeantragt werden. Im Falle der Genehmigung kann die Herstellung eigenständig und unter Beachtung der Auflagen umgesetzt werden. Die Kosten trägt die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die SK dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Kooperation und ihr Verständnis, um die Sicherheit des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
Foto (c): Stadtbildpflege Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
6. Februar 2025
Events
Tag der Ausbildung an der Meisterschule für Handwerker in Kaiserslautern
7. Februar 2025 - 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. Januar 2025
20. März 2023
15. März 2023
7. September 2023
9. Januar 2024
21. April 2021
14. Mai 2024
6. April 2021
2. Mai 2024
2. Juli 2023
14. Dezember 2023
4. November 2024
4. Juli 2023
20. Oktober 2023
16. August 2023
25. Juli 2023
10. Mai 2023
23. Januar 2025
20. Januar 2025
5. Januar 2025
21. September 2023
14. August 2020
10. August 2023
31. Juli 2023
18. Januar 2025
31. Januar 2022
27. Juli 2023
26. Juli 2023
9. Mai 2024
31. Januar 2025
8. September 2024
18. Januar 2025
14. August 2020
22. Dezember 2020
1. Dezember 2020
16. Januar 2024
26. August 2021
26. Februar 2024