Kaiserslautern – Stadtrat stimmt für Erhöhung der Verpflegungspauschale
Autor/in: Pressestelle
Elternbeiträge fürs Schulessen sollen inflationsbedingt auf 73 Euro steigen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. November der von der Stadt vorgeschlagenen Anhebung des Elternbeitrags zur Mittagsverpflegung in Schulen zugestimmt. Gemäß dem Beschluss soll dieser ab dem Schuljahr 2024/25 von derzeit 55 Euro auf 73 Euro pro Monat erhöht werden, um die starken Kostensteigerungen der vergangenen Jahre auszugleichen. Es handelt sich um die erste Erhöhung seit dem Schuljahr 2015/16. Der Beschluss erfolgte auf Empfehlung des Schulträgerausschusses, der das Thema in seiner Sitzung im Oktober beraten hatte.
Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der Schule ist nur in Verbindung mit der Teilnahme an der Betreuenden Grundschule oder der Ganztagsschule möglich. Der Portionspreis für ein Mittagessen liegt zurzeit bei durchschnittlich 4,66 Euro. Derzeit sind in den Kaiserslauterer Schulen rund 40 Küchenkräfte im Einsatz. Die Personalkosten hierfür addieren sich auf ca. 434.173 Euro pro Jahr mit wegen der Mindestlohnerhöhung steigender Tendenz. Umgelegt auf 277.500 Essen im Jahr (Wert von 2022) errechnet sich ein Personalkostenanteil von 1,56 Euro pro Portion bzw. pro Schultag und Schülerin oder Schüler, Personal- und Essenskosten und die Gerätemiete zur Aufbereitung vorkonfektionierter Speisen summieren sich somit letztlich auf 5,33 Euro pro Portion.
Generell trägt die Kosten, die nicht durch die Einnahmen aus den Elternbeiträgen gedeckt sind, die Stadt. Dem jährlichen Aufwand von 1.480.000,50 Euro stehen zurzeit bei einem Beitragssatz von 55 Euro pro Kind und Monat jährliche Einnahmen in Höhe von rund 1.009.500 Euro gegenüber. Bei der Stadt verbleiben der Saldo von derzeit 470.438,63 Euro sowie sonstige Betriebs-Nebenkosten wie Strom, Wasser/Abwasser, Heizung oder Reinigung.
„Mir ist klar, dass das für manche Familien eine bittere Pille ist. Gleichwohl ist mir ganz wichtig, dass wir niemanden ausschließen“, so Pfeiffer weiter. „Das gemeinsame Mittagessen muss allen Kindern offen stehen, ganz unabhängig von der sozialen Herkunft“. Sie empfahl allen Eltern, die dazu berechtigt sind, einen Antrag auf Beitragsermäßigung zu stellen. So haben Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Bürgergeld, Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung), Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, Anspruch auf Leistungen für „Bildung und Teilhabe“.
Der Bund übernimmt damit die vollen Kosten für jede warme Mahlzeit in der Mittagsverpflegung der Schulen. Zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus Familien, die keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen, aber Anspruch auf kostenfreie Ausleihe im Rahmen der Lernmittelfreiheit haben (sogenannte Härtefälle), stellt die Landesregierung den Trägern von Ganztagsschulen mit dem freiwilligen Sozialfonds seit dem Schuljahr 2006/2007 jährlich 250.000 Euro zur Verfügung. Familien, die diesem Kreis zugeordnet werden können, zahlen pro Mittagessen einen Betrag von einem Euro.
Anträge sind je nach Rechtskreis entweder beim Jobcenter oder beim Sozialreferat der Stadt erhältlich.
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