Kaiserslautern – Stadtentwässerung muss Gebühren anpassen
Autor/in: Pressestelle
Preisentwicklung der vergangenen Jahre macht Erhöhung unumgänglich
Lange Jahre konnten die Gebühren für die Abwasserentsorgung in der Stadt Kaiserslautern, etwa durch den Anschluss umliegender Kommunen, ständige Optimierungen des Energieverbrauchs und der Betriebskosten der Kläranlage, sowie durch Synergieeffekte im Zuge der Zusammenarbeit mit den Umlandgemeinden auf vergleichsweise niedrigem Niveau stabil gehalten werden. Die aktuellen Kostensteigerungen, insbesondere durch die Ertüchtigung des Kanalnetzes sowie für den Kläranlagenausbau aufgrund weiter steigender Umweltanforderungen, können nicht mehr weiter durch Einsparungen aufgefangen werden.
Nach vier Jahren Gebührenstabilität ist die Stadtentwässerung (STE) zum Jahreswechsel daher gezwungen, die Benutzungsgebühren auf 2,10 Euro pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,85 Euro pro Quadratmeter abflusswirksame Fläche zu erhöhen. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung im November der Erhöhung zugestimmt. „Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem 400-m²-Grundstück ergibt sich damit beispielsweise eine Erhöhung der Abwassergebühr von rund 66 Euro im Jahr“, so STE-Vorstand Jörg Zimmermann. Wie aktuelle Veröffentlichungen, etwa von „Haus und Grund“, zu den Kosten für die Abwasserentsorgung zeigen, liegt Kaiserslautern 2023 bundesweit unter den zehn günstigsten Großstädten. Da viele Kommunen aktuell ihre Entgelte anpassen, werden diese weiterhin auch im regionalen Vergleich auf moderatem Niveau liegen.
„Die Stadtentwässerung wird ihrer generationsgerechten Strategie, jährlich bis zu 10 Millionen Euro in das Kanalnetz zu investieren, um die Bausubstanz zu erhalten, treu bleiben. Die Verschärfung der Anforderungen an den Umwelt- und Klimaschutz führen aber dazu, dass in den nächsten Jahren auch massiv in Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen investiert werden muss“, erläutert Zimmermann den Grund für die Erhöhung.
Bereits seit vielen Jahren hat die Stadtentwässerung die Möglichkeit zur Reduzierung der Gebühren durch Maßnahmen der Flächenentsiegelung bzw. Regenwasserbewirtschaftung (Gründach, Zisternen, Versickerung) in ihrer Entgeltsatzung verankert. Diese Maßnahmen auf dem Grundstück sind wesentliche Elemente zur Klimaanpassung und Hochwasservorsorge im Zuge des Schwammstadtkonzeptes. Regenwasser selbst zu nutzen, es auf dem eigenen Grundstück über Versickerung oder Verdunstung direkt in den Wasserkreislauf zurückzugeben, trägt zur Grundwasserneubildung oder zur Hitzevorsorge bei und hilft, Gebühren zu sparen.
Die Stadtentwässerung hat zu diesem Thema viele Informationen auf ihrer Homepage zusammengestellt (www.ste-kl.de; Stichwort „Regenwasserbewirtschaftung“ unter „Abwasserentsorgung“) und bietet persönliche Erstberatungen an. Aktuell laufen weiterhin Vorbereitungen, um Maßnahmen zur Dachbegrünung (z.B. Garagen im Bestand) im Zuge des sogenannten KIPKI-Förderprogrammes in den Jahren 2024 und 2025 finanziell zu unterstützen.
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