Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt

Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
14. April 2025
Events
Kultfilm „The Blues Brothers“ als fetziges Musical
27. April 2025 - 18:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
18. Juli 2024
29. Juni 2023
31. Juli 2023
1. Februar 2025
8. Februar 2024
25. April 2023
1. August 2023
10. Februar 2021
14. August 2020
12. Dezember 2024
4. Juli 2023
31. Januar 2022
24. April 2020
30. September 2024
13. Dezember 2024
20. April 2021
23. Februar 2025
9. Februar 2025
9. März 2021
20. Juli 2023
11. September 2023
2. Januar 2025
5. Juni 2023
11. Februar 2021
13. Dezember 2023
5. Januar 2024
14. Juli 2023
2. August 2023
23. März 2023
15. November 2023
17. November 2023
30. März 2023
11. November 2024
20. März 2023
31. Juli 2023
24. März 2025
9. Mai 2024
20. März 2023