Kaiserslautern – Parkvergehen im öffentlichen Raum sind Sache der Stadt
Unberechtigte Schreiben von Dritten bitte an die Straßenverkehrsbehörde senden
Bußgeldbescheide bei Parkverstößen im öffentlichen Straßenraum kommen ausschließlich von der Stadt Kaiserslautern. Darauf weist die Straßenverkehrsbehörde aus gegebenem Anlass hin. Offenbar werden derzeit PKW-Besitzer, die auf öffentlichen Flächen parken, wegen vermeintlicher Vergehen von privaten Parkplatzunternehmen angeschrieben. Der in den Schreiben geäußerte Vorwurf liegt darin, dass durch das Parken im öffentlichen Raum angeblich ein Privatparkplatz blockiert worden sein soll und deswegen der Besitzer des Parkplatzes daran gehindert gewesen sein soll, seinen Parkplatz zu nutzen. Die Schreiben fordern den Fahrzeughalter zu einem außergerichtlichen Vergleich (Zahlung einer Geldsumme) auf. In den Schreiben wird regelmäßig damit gedroht, dass nach dem Verstreichenlassen der Vergleichsfrist die Sache an bereits bevollmächtigte Rechtsanwälte abgegeben werde.
Private Parkplatzunternehmen sind nicht berechtigt, Ansprüche für Parkvergehen auf öffentlichen Verkehrsflächen geltend zu machen. Wer von einem solchen Schreiben betroffen ist, wird gebeten, das Schreiben des privaten Parkraumbewirtschafters per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde@kaiserslautern.de oder postalisch als Kopie an die Stadt Kaiserslautern – Referat Recht und Ordnung – Straßenverkehrsbehörde, Rathaus Nord, Gebäude B, Benzinoring 1, zu senden.
Sofern tatsächlich auf einem privaten Parkplatz geparkt wurde, kann der geltend gemachte Anspruch jedoch berechtigt sein und fällt dann nicht in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Diese Parkplätze sind entsprechend beschildert, sodass sie als Privatparkplätze erkennbar sind.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
27. Januar 2025
27. Januar 2025
Events
Zwischen Himmel und Erde – 3. À la carte der Deutschen Radio Philharmonie am 30. Januar 2025
30. Januar 2025 - 13:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
20. März 2023
22. Dezember 2024
28. August 2023
10. Juli 2023
4. März 2024
13. Juli 2023
3. Januar 2024
14. Mai 2024
5. Juli 2023
27. April 2023
15. März 2023
4. September 2024
3. April 2023
11. Juli 2023
20. März 2023
12. Januar 2025
7. August 2023
16. Dezember 2023
11. Dezember 2024
21. April 2024
23. November 2023
15. August 2023
30. März 2023
8. August 2023
17. April 2023
17. Januar 2025
10. Juli 2023
22. Juni 2020
18. Januar 2025
7. Dezember 2023
10. Mai 2024
13. August 2024
2. Oktober 2023
17. August 2023
14. Juli 2021