Kaiserslautern – Neues Onlineformular für die Zweitwohnungsteuer

Bürgerinnen und Bürger erhalten künftig im Bürgercenter ein Merkblatt
Ab sofort ist die Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungsteuer über ein Online-Formular auf der Website der Stadt Kaiserslautern möglich. In diesem Zusammenhang wurde ein neues Merkblatt zur Zweitwohnungsteuer mit den wichtigsten Informationen erstellt. Es soll künftig im Bürgercenter an Bürgerinnen und Bürger ausgehändigt werden, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben. Das Merkblatt enthält unter anderem einen QR-Code, mit dem sich das Onlineformular direkt ansteuern lässt.
Von dem Online-Verfahren verspricht sich die Steuerabteilung der Stadt schnellere Abläufe mit weniger Postverkehr und Papieraufkommen. Bis dato wurden Personen, die eine Nebenwohnung in Kaiserslautern angemeldet haben, im Nachgang von der Stadt postalisch angeschrieben.
Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer und bezieht sich auf das Innehaben einer Nebenwohnung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern. Sie wird seit 2009 erhoben, jeweils für das Kalenderjahr. Bemessungsgrundlage ist die Nettokaltmiete.
Das Online-Formular ist unter der Kurz-URL www.kaiserslautern.de/zweitwohnungssteuer zu finden, alternativ unter www.kaiserslautern.de -> Serviceportal -> Dienstleistungen A-Z -> Z -> Zweitwohnungssteuer.
Stadt Kaiserslautern
BUNT GEMISCHT
26. Juni 2020
20. Juni 2023
30. Mai 2023
20. Juli 2023
12. März 2024
10. August 2023
26. Januar 2025
1. Januar 2025
29. September 2023
10. Januar 2024
7. August 2023
31. März 2025
24. Mai 2023
3. Mai 2024
4. Januar 2025
23. November 2023
3. April 2023
8. August 2023
28. Juni 2023
8. September 2024
27. März 2025
20. März 2023
30. Oktober 2023
12. Juli 2022
26. Oktober 2023
28. Dezember 2024
18. Januar 2025
4. Februar 2022
28. September 2022
19. Januar 2025
18. Dezember 2024
7. Juni 2024
24. Juli 2023