Kaiserslautern – Neue Regeln für E-Scooter

Autor/in: Pressestelle
Novellierung der Sondernutzungssatzung erlaubt Erhebung von Gebühren
Basierend auf der Novellierung der städtischen Sondernutzungssatzung, die am 13. November Thema im Stadtrat war und gemäß Beschluss ab 1. Januar 2024 gelten soll, hat die Stadt auch einige Änderungen im Umgang mit E-Scootern im Stadtgebiet angekündigt.
So wird Kaiserslautern wie bereits einige Städte im Bundesgebiet den Verleih der E-Tretroller künftig als Tatbestand der Sondernutzung einstufen und dafür vom Verleiher eine Gebühr erheben. Als Gebührenhöhe sind, wie auch zum Beispiel in Ludwigshafen, 4,00 Euro je Fahrzeug und Monat vorgesehen. Zur Ordnung des Abstellens der E-Tretroller wird die Stadt im Bereich der Kernstadt (etwa der Bereich zwischen Hauptbahnhof und Pfalzgalerie, begrenzt durch die Bahnlinien) sukzessive zu einem stationsbasierten System, vergleichbar dem Fahrradverleihsystem VRNnextbike, übergehen. Hierzu sollen Flächen im Straßenraum ausgewiesen werden, auf denen die E-Tretroller dann abgestellt werden müssen. Eine erste Musterfläche dieser Art wurde bereits auf dem Bahnhofsvorplatz eingerichtet. Dem ungeordneten Abstellen etwa auf Gehwegen soll dadurch entgegengewirkt werden. Außerhalb der Kernstadt und in den Stadtteilen soll an dem bestehenden free-floating System festgehalten werden.
Unabhängig von der neuen Satzung haben sich auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Ahndung von behindernd abgestellten E-Tretrollern vor kurzem geändert. So wurde zum 01. September 2023 das behindernde und gefährdende Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen, also auch E-Scootern, auf Gehwegen und anderen Verkehrsflächen als eigener Tatbestand mit einem Verwarngeld von 20 Euro bzw. 30 Euro in den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog aufgenommen. Der Tatbestandskatalog enthält die Tatbestände des Bußgeldkataloges sowie weitere häufig vorkommende Tatbestände von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und ermöglicht es der Straßenverkehrsbehörde, diese zu ahnden.
Mit Einführung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung durch den Bund im Jahr 2019 wurden sog. E-Tretroller bzw. E-Scooter allgemein in Deutschland im Straßenverkehr zugelassen. Im Anschluss hat sich sehr schnell ein Markt an gewerblichen Anbietern entwickelt, die diese Fahrzeuge zum Ausleihen anbieten. Auch in Kaiserslautern waren und sind solche Anbieter aktiv. Aktuell ist mit der Firma Tier nur noch ein Anbieter mit etwa 1.000 E-Tretrollern in Kaiserslautern vertreten. Zwischenzeitlich waren auch die Anbieter Zeus, Lime und Bird im Stadtgebiet aktiv.
Aktuelle Beiträge
13. März 2025
13. März 2025
Events
„Der Mumpel“ zu Gast bei TIM
15. März 2025 - 15:00 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
25. Juli 2023
10. Juli 2021
21. April 2024
12. Dezember 2024
16. Januar 2024
14. Juli 2023
14. Juli 2023
20. März 2023
8. März 2021
18. Januar 2025
31. Juli 2023
5. September 2023
3. Februar 2025
11. Februar 2021
15. November 2023
30. September 2024
22. Januar 2024
24. April 2020
27. Juli 2023
2. Juli 2023
24. Juli 2023
18. Juli 2023
25. Juni 2024
29. Februar 2024
25. Juli 2023
31. August 2023
6. Juli 2023
21. November 2021
9. Mai 2024
6. Januar 2025
27. Februar 2025
15. März 2023
10. August 2023
5. April 2023