Kaiserslautern – Mehrweg statt Einweg
Foto: SK | Autor/in: Pressestelle
„Lautrer KaffeeBecher“ als nachhaltiges Weihnachtsgeschenk.
Wer noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk ist, das perfekt zur kalten Jahreszeit passt, dem könnte der „Lautrer KaffeeBecher“ gefallen. Mit dem Porzellanbecher für nachhaltigen Genuss, der seit Mai 2019 nur in Kaiserslautern zum Verkauf angeboten wird, können Heißgetränke auch unterwegs umweltfreundlich genossen und Einwegmaterialien eingespart werden.
Für die besinnliche Weihnachtszeit, zu der gerne Heißgetränke verzehrt werden, ist der „Lautrer KaffeeBecher“ ein ideales Geschenk. Der Becher besitzt ein einzigartiges Design mit lokalem Bezug, gestaltet von der Kaiserslauterner Künstlerin Ute Speyerer-Gauda. Das Qualitätsporzellan garantiert Lebensmittelechtheit und Hitzebeständigkeit, kann bei guter Pflege jahrzehntelang benutzt werden und ist zu 100 Prozent klimaneutral produziert. Aus dem daheim befüllten Becher kann das Lieblingsheißgetränk dann unterwegs ganz ohne Abfall geschmacksecht genossen werden. Die Banderole, die den Kaffeebecher umgibt, schützt die Hände vor Verbrennungen durch heißen Inhalt. Aufgrund des künstlerischen Bezugs zur Stadt ist der Becher ein tolles Geschenk für heimatverbundene Menschen aus Kaiserslautern oder ein schönes Mitbringsel aus der Heimatstadt. Mit dem „Lautrer KaffeeBecher“ kann man Kaiserslautern immer bei sich tragen.
Der „Lautrer KaffeeBecher“ ist hier erhältlich: ASZ Möbelladen Déjà Vu, Globus GmbH & Co. KG, Kundencenter der Stadtbildpflege Kaiserslautern, Thalia Kaiserslautern, Tourist Information, Weltladen Kaiserslautern, Wertstoffhof Daennerstraße 17 und Wertstoffhof Erfenbach. Zudem kann der Becher online im Web-Shop der Stadt Kaiserslautern unter www.kl-shop.de bestellt werden. Weitere Informationen zum „Lautrer KaffeeBecher“ gibt es in dem Flyer, der auf der Website der Stadtbildpflege Kaiserslautern unter www.stadtbildpflege-kl.de abrufbar ist.
To-go-Produkte wie Kaffeebecher werden als großes Müllproblem im öffentlichen Raum wahrgenommen. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe e.V. verbrauchen Menschen in Deutschland für den Außer-Haus-Konsum von Heißgetränken 2,8 Milliarden Einwegbecher pro Jahr, die üblicherweise nur wenige Minuten benutzt werden. Um diese To-go-Becher herzustellen, sind jährlich 17.500 Tonnen Papier nötig und fallen rund 48.000 Tonnen CO2-Emissionen an. Häufig befindet sich eine dünne Folie an der Innenseite der Einwegbecher, die diese stabiler macht und die Pappe vor dem Durchweichen schützt. Die Trennung der unterschiedlichen Materialien und ein vollständiges Recycling sind jedoch kaum möglich, weshalb nur die Verbrennung als Restmüll bleibt. Weiterer Abfall entsteht durch die meist zusätzlich verwendeten Plastikdeckel.
Die Stadtbildpflege Kaiserslautern ruft im Sinne der Abfallvermeidung und des Ressourcenschutzes dazu auf, wenn möglich Mehrwegbehältnisse zu nutzen. Seit dem 01. Januar 2023 unterstützt dies die deutschlandweite Mehrwegangebotspflicht. Betriebe, die Lebensmittel zum direkten Verzehr in Einwegbechern oder Kunststoff-Einwegbehältern verkaufen, müssen alternativ dazu gleichwertige Mehrwegverpackungen anbieten. Die Mehrwegbehältnisse müssen also dieselben Größen wie die Einwegverpackungen haben und dürfen nicht teurer sein. Das Mehrwegangebot ist gesetzlich verpflichtend und gilt sowohl für den Vor-Ort-Konsum als auch für die Mitnahme der Speisen und Getränke. Bei Getränken ist es zudem irrelevant, ob sie sonst in Plastik- oder Pappbechern ausgeschenkt werden: Neben Einwegbechern ist immer eine Mehrwegalternative anzubieten.
Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Geschäfte, die Einwegbecher oder Einwegverpackungen aus Kunststoff anbieten, über 80 m² Verkaufsfläche aufweisen und mehr als fünf Mitarbeitende beschäftigen. Die Betriebe dürfen ein Pfand für ausgegebene Mehrwegbehältnisse verlangen und müssen diese auch wieder zurücknehmen. Geschäfte, die ein eigenes Mehrwegsystem anbieten, müssen kundeneigene Gefäße nicht befüllen. Ob eine solche Befüllung trotzdem möglich ist, kann aber nachgefragt werden. Die Betriebe tragen keine Verantwortung für die Eignung der selbst mitgebrachten Behältnisse und können die Befüllung ablehnen, wenn diese verschmutzt sind. Kleine Geschäfte mit unter 80 m² Verkaufsfläche und weniger als fünf Mitarbeitenden müssen zwar mitgebrachte Gefäße der Kundschaft befüllen, aber kein Mehrwegsystem anbieten.
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