Kaiserslautern – Mehr Fahrplankilometer und Verbesserung der Infrastruktur
Stadtrat beschließt neuen Nahverkehrsplan der Stadt Kaiserslautern
Die kreisfreien Städte und Landkreise sind als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß dem Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz) verpflichtet, regelmäßig Nahverkehrspläne aufzustellen. Nach dem Gesetz legt der Nahverkehrsplan die Maßnahmen zur Sicherstellung, zur Weiterentwicklung und zum Ausbau eines attraktiven ÖPNV fest. Darüber hinaus dient er auch als Instrument des Aufgabenträgers zur Steuerung des mit dem ÖPNV betrauten Verkehrsunternehmens, im Falle von Kaiserslautern der SWK Verkehrs AG. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 13. Mai nun einen neuen Nahverkehrsplan beschlossen.
Entwickelt wurde der neue Plan unter Federführung des Referats Stadtentwicklung, mit Unterstützung durch das Planungsbüro BPV-Consult aus Koblenz. Begleitet wurde die Erarbeitung von einem Arbeitskreis, in dem unter anderem die Stadtratsfraktionen, die Verkehrsunternehmen und –verbünde, städtische Beauftragte und Beiräte, der Landkreis und die RPTU vertreten waren. Insgesamt hat sich der Arbeitskreis zwischen September 2021 und Februar 2024 zu sieben Sitzungen getroffen.
„Mit ganz viel Erfahrungswissen ist in diesem Arbeitskreis sehr viel Gutes angeregt worden“, bedankte sich Oberbürgermeisterin Beate Kimmel in der Ratssitzung für das Engagement der AK-Mitglieder. „Als Stadt sehen wir es als unsere Aufgabe an, den ÖPNV zu stärken, trotz klammer Kassen. Der neue Nahverkehrsplan ist dabei unser Handlungsauftrag für die nächsten Jahre“, so das Stadtoberhaupt.
Auf der Grundlage des vom Stadtrat 2018 im Mobilitätsplan Klima+ 2030 beschlossenen Leitbildes und der Planungsziele verfolgt der Nahverkehrsplan das Ziel, den ÖPNV in Kaiserslautern attraktiver zu gestalten und den Anteil des ÖPNV bei der Verkehrsmittelwahl möglichst zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs zu erhöhen. In einem sogenannten „Basis Szenario“ sollen sich die im Stadtbusnetz gefahrenen Fahrplankilometer dadurch um etwa 895.000 km, also um etwa 30 Prozent gegenüber dem Ist-Zustand, erhöhen. Dies wird etwa durch eine Verlängerung der Bedienungszeiten sowie eine Verlängerung einzelner Linien bis zum Hauptbahnhof erreicht, um möglichst alle Stadtteile direkt an den Hauptbahnhof anzubinden. Weiterhin soll die Linienführung vereinheitlicht werden, einzelne Linien wie beispielsweise die 101 verlängert und/oder enger getaktet werden, eine neue Linie vom Hauptbahnhof über die RPTU zum Bännjerrück eingeführt werden. Bei Umsetzung des „Basis Szenarios“ erhöht sich die Zahl der angebotenen Fahrtenpaare (Hin- und Rückfahrt) an Werktagen um 64 Fahrtenpaare, an Samstagen um 79 Fahrtenpaare und an Sonn- und Feiertagen um 52 Fahrtenpaare.
In Bezug auf die Verbesserung der Infrastruktur enthält der Nahverkehrsplan unter anderem eine Prioritätenliste zum weiteren barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen, Vorgaben zur Beschaffung von emissionsarmen bzw. -freien Bussen und den Neubau des Bahnhaltepunktes KL-Nord an der Friedensstraße. Letzterer wurde mittlerweile in das Programm „Stationsoffensive“ des Landes aufgenommen. Die Umsetzung der Maßnahmen soll schrittweise und in enger Abstimmung zwischen Verwaltung und SWK Verkehrs AG erfolgen und hängt von mehreren Rahmenbedingungen ab. Dies betrifft zum einen den Ausbau der Infrastruktur – etwa den Haltestellenausbau und die Anschaffung neuer Busse –, der vor allem von den verfügbaren Finanzmitteln und der entsprechenden Förderung durch Bund und Land abhängig ist. Zum anderen betrifft es die Erweiterung des Angebotes, was zunehmend durch den Fachkräftemangel beim Fahrpersonal beeinflusst wird.
Aktuell kalkuliert man für die Umsetzung mit Brutto-Mehrkosten in Höhe von 3,1 Millionen bis 4,9 Millionen Euro jährlich, das heißt ohne zusätzliche Fahrgeldeinnahmen und sonstige Zuschüsse. Die Höhe etwaiger künftiger Ausgleichsleistungen der Stadt an die SWK Verkehrs AG soll im Rahmen der anstehenden Neubetrauung der SWK Verkehrs AG für die nächsten zehn Jahre ab Dezember 2025 geregelt werden. Hierzu wird dem Stadtrat nach der Sommerpause eine entsprechende Vorlage vorgelegt.
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