Kaiserslautern – Grundsteuerbescheide werden versendet

Neue Hebesätze und Grundsteuermessbeträge berücksichtigt
Nachdem der Stadtrat in seiner Sitzung am 10. März rückwirkend zum 1. Januar 2025 die Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen hat, erfolgt am 11. April der Versand der Grundsteuerbescheide für 2025. Die Hebesätze wurden in der Art kalkuliert, dass die Grundsteuerreform in Kaiserslautern annähernd aufkommensneutral durchgeführt wird und der Belastungsverschiebung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken sowie unbebauten Grundstücken entgegengewirkt wird. Die städtischen Erträge aus der Grundsteuer bleiben somit im Vergleich zum Vorjahr annähernd unverändert. Trotz dieser Bestrebungen kann es bezogen auf das einzelne Objekt zu Belastungsveränderungen kommen.
Diese ergeben sich aus den neuen Grundsteuermessbeträgen und Hebesätzen. Die neuen Hebesätze betragen für:
• Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 920 v. H.
• Wohngrundstücke 775 v. H.
• Unbebaute und Nichtwohngrundstücke 1.520 v. H.
Im Nachgang zum Bescheidversand erwartet die Steuerabteilung der Stadt ein hohes Anfrageaufkommen und bittet um Verständnis, dass es zu verlängerten Bearbeitungszeiten sowie einer eingeschränkten Erreichbarkeit der zuständigen Kolleginnen und Kollegen kommen kann. Zusätzlich zur Telefonnummer 0631 3652555 steht auch die E-Mail-Adresse grundsteuer@kaiserslautern.de für die Kontaktaufnahme zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen zur Grundsteuerreform und dem Zustandekommen der neuen Grundsteuerbescheide sind auch auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern unter www.kaiserslautern.de/steuern oder über den beigefügten QR-Code zu finden. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform hinterlegt.
Die Grundsteuerbescheide erheben die Grundsteuer erstmals auf die neuen Grundsteuermessbeträge, die seit dem 1. Januar gelten. Der neue Grundsteuermessbetrag wurde im Rahmen der Grundsteuerreform seitens des Finanzamts Kaiserslautern ermittelt. Dieser ergibt sich aus der Neubewertung des jeweiligen Gebäudes auf der Basis der vom Eigentümer ab dem Jahr 2022 über Elster eingereichten Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Die Verwendung des vom Finanzamt übermittelten neuen Grundsteuermessbetrages ist für die Stadtverwaltung bindend.
Bei Rückfragen zum Grundsteuermessbetrag werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich bitte direkt an das Finanzamt Kaiserslautern zu wenden.
Die Kontaktdaten sind auf dem Bescheid zu finden. Sofern noch laufende Einspruchsverfahren beim Finanzamt anhängig sind, ist dort kein nochmaliger Einspruch erforderlich. Ein laufendes Einspruchsverfahren entbindet jedoch nicht der Zahlungspflicht, bis über den Einspruch entschieden wurde. Durch das Finanzamt erfolgte Korrekturen werden der Stadt Kaiserslautern automatisiert übermittelt. Aufgrund der bestehenden Bindungswirkung ergeht nachfolgend ein geänderter Grundbesitzabgabenbescheid.
Stadt Kaiserslautern
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