Kaiserslautern – Ein Schritt in Richtung eines genehmigten Haushalts

Stadtrat beschließt Anpassung der Grundsteuerhebesätze
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10. März den städtischen Haushalt für das Jahr 2025 mit kleinen Anpassungen erneut beschlossen. Er wird nun wieder der Kommunalaufsicht ADD vorgelegt, die das ursprünglich im November beschlossene hochdefizitäre Zahlenwerk beanstandet hatte. Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde konnte die Stadt nicht nachweisen, dass die planmäßigen Fehlbeträge als unvermeidbar und nicht reduzierbar beurteilt werden können. Zusammenfassend kam die Kommunalaufsicht zu dem Ergebnis, dass die Stadt der „Verpflichtung, unter größtmöglicher Kräfteanspannung die Einhaltung des Haushaltsausgleichsgebotes in allen Haushaltsjahren sicherzustellen bzw. bei objektiver Unmöglichkeit dessen wenigstens die Fehlbeträge so gering wie möglich zu halten, nicht nachgekommen“ sei.
Die zentrale Anpassung, die der Stadtrat am vergangenen Montag im Sinne der Forderung der ADD vornahm, war die Erhöhung der Grundsteuerhebesätze auf 775 Prozent für bebaute Grundstücke und 1520 Prozent für unbebaute und Gewerbegrundstücke. Wie bereits berichtet, führt die Grundsteuerreform bei Festhalten am bisherigen Hebesatz zu Mindereinnahmen in Millionenhöhe in Kaiserslautern, so dass im Sinne der sogenannten Aufkommensneutralität die Stadt angehalten war, die Hebesätze anzupassen. Zudem stellen der Verzicht auf Steuereinnahmen und eine damit verbundene erhöhte Kreditfinanzierung einen Verstoß gegen die Grundsätze der Erzielung von Erträgen und Einzahlungen der Stadt dar.
Die Anhebung der Hebesätze reduziert das Defizit durch die Grundsteuereinnahmen auf nun nur noch 26.000 Euro. Dieser Fehlbetrag soll durch eine Globaleinsparung ausgeglichen werden. Das Gesamtdefizit im Ergebnishaushalt beläuft sich damit auf nur noch 38 Millionen Euro. Wie Oberbürgermeisterin Kimmel erläuterte, habe sie von der ADD jedoch das Signal erhalten, dass in der Betrachtung der Haushalte 2025 und 2026 für die ADD im Einzelfall defizitäre Haushalte vorstellbar und somit genehmigungsfähig seien.
Einstimmig stellte sich der Stadtrat am Montag im Rahmen des Haushaltsentscheids gegen die Einführung einer Gebühr für den Winterdienst – was gemäß einer Prüfungsfeststellung des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz als potenzielle kommunale Einnahmequelle zu prüfen war. Beschlossen wurde wiederum, die Einführung einer Übernachtungssteuer ab dem Haushaltsjahr 2026 zu prüfen.
Mit einem Versand der Grundsteuerbescheide ist nicht vor Ende April zu rechnen. Derzeit werden Systemeinstellungen zu den Hebesätzen vorgenommen und die Steuern veranlagt. Erst danach erfolgen Druck und Versand.
Stadt Kaiserslautern
Aktuelle Beiträge
27. März 2025
27. März 2025
27. März 2025
Events
Tanz durch die Zeit: Jubiläumsball 750 Jahre Neustadt
5. April 2025 - 19:30 Uhr bis 23:59 Uhr
BUNT GEMISCHT
14. September 2023
25. Juli 2023
21. März 2023
1. Januar 2025
22. März 2025
30. März 2023
29. Dezember 2023
24. August 2023
4. Mai 2022
2. Juli 2021
5. Juni 2023
22. Juni 2020
17. Juli 2023
9. Februar 2025
11. November 2024
25. April 2023
13. August 2020
24. Juli 2024
9. Mai 2024
22. März 2025
3. November 2023
14. November 2024
20. August 2021
8. April 2024
20. Februar 2024
21. Juli 2022
31. Januar 2025
6. Februar 2024
17. August 2023
16. August 2023
31. Januar 2022
18. Juli 2023
30. April 2020
5. August 2024
14. September 2023
14. März 2025