Kaiserslautern – Bürgerhospitalstiftung übernimmt einmalig die Auszahlung der städtischen Sportfördermittel
Einstimmig stimmte der Hospitalausschuss am Dienstagnachmittag für die Übernahme der Sportfördermittel 2023. Die Sitzung fand wegen der Arbeiten im Großen Ratssaal im Kleinen Ratssaal statt. | Foto: Stadt Kaiserslautern | Autor/in: Pressestelle
Neue Satzung erlaubt Verwendung von 300.000 Euro zu diesem Zweck
Das war ein Paukenschlag in der Sitzung des Hospitalausschusses am Dienstagnachmittag. Auf Vorschlag des Stiftungsvorstands, Oberbürgermeisterin Beate Kimmel, hat der Ausschuss einstimmig die Auszahlung der allgemeinen Sportfördermittel der Stadt einmalig für das Jahr 2023 aus Mitteln der Stiftung beschlossen. Es handelt sich um 300.000 Euro, die normalerweise aus dem städtischen Haushalt stammen und nach einem bestimmten Schlüssel jährlich den Sportvereinen zugeteilt werden. Die Gelder konnten jedoch in diesem Jahr nicht ausgezahlt werden, da es sich um freiwillige Leistungen handelt, die die Stadt derzeit wegen der im Februar verhängten Haushaltssperre nicht erbringen darf. Aus den Reihen des Ausschusses lag daher ein Antrag auf eine Überbrückungshilfe in Höhe von 20.000 Euro vor. Diese ist durch die Übernahme der kompletten Mittel nun nicht mehr notwendig.
„Wir alle sind in Sorge um unsere Sportvereine, die wir in größte Nöte stürzen würden, wenn wir die Sportfördermittel nicht auszahlen könnten“, begründete Oberbürgermeisterin Kimmel ihren überraschenden Vorschlag. Sie betonte – und ebenso einige der Ausschussmitglieder –, dass es sich bei der Ausschüttung der 300.000 Euro aus Stiftungsmitteln um eine einmalige Hilfsaktion handele, die nicht zur Regel werden dürfe. „Wir weichen damit von unserer üblichen Ausschüttungspraxis deutlich ab, dies ist aber angesichts des Notfalls, in dem wir uns befinden, vertretbar.“ Wie der Geschäftsführer der Stiftung, Thomas Kuntz, erläuterte, eröffne die neue Satzung der Stiftung die Möglichkeit, diesen Weg der Mittelverwendung zu gehen. Die ADD habe die bereits 2019 vom Ausschuss verabschiedete neue Satzung im dritten Quartal 2023 endlich genehmigt.
Die Auszahlung der Sportfördermittel aus dem Topf der Stiftung wird genauso ablaufen, wie sie auch aus dem städtischen Haushalt gelaufen wäre. Unterstützt werden alle Kaiserslauterer Sportvereine, die sich die Förderung und Pflege des Sportes zum Ziel gesetzt haben. Grundlage für die Auszahlung sind die im Jahr 2012 neu gefassten Sportförderrichtlinien der Stadt Kaiserslautern. Demnach erfolgt die Verteilung der allgemeinen Sportfördermittel in Höhe von jährlich 300.000 Euro zu 40 Prozent für die Jugendförderung und zusätzlich der entsprechende Anteil für die Bezuschussung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Der Restbetrag soll im Wesentlichen für die Unterhaltung der vereinseigenen Sportanlagen vorgesehen werden. Die Höhe der Zuwendung an die einzelnen Vereine richtet sich nach der Anzahl der Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf der Datengrundlage der letzten Mitgliedermeldung beim Sportbund Pfalz. Entsprechende spezifische Regelungen finden sich in den Richtlinien für die Bezuschussung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie für die Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten. Hier erfolgt die Verteilung der verfügbaren Fördermittel auf Basis der Anzahl der förderfähigen Anlagen bzw. bei Turn- und Sporthallen auf Basis der nutzbaren Fläche für die Sportausübung. Die Zahlungen sollen in Abstimmung mit dem eigentlich zuständigen Sportreferat gebündelt und schnellstmöglich erfolgen.
Stiftungszweck der Stiftung Bürgerhospital ist die Förderung von ausschließlich und unmittelbar mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken für die Altenpflege, Altenhilfe und Jugendhilfe und nun gemäß der neuen Satzung auch aus den Bereichen Sport und öffentliches Gesundheitswesen. Neben verschiedenen Altenpflegeeinrichtungen unterstützt die Stiftung ein breites Spektrum an Einrichtungen und Projekten in der Stadt, etwa den Kinderschutzbund oder die Freiwilligen Agentur, aber auch Einzelprojekte wie beispielsweise Seniorennachmittage auf der Kerwe oder eine studentische Nachhilfegruppe für Schüler. Kimmel ermutigte in der Ausschusssitzung die Mitglieder, die Werbetrommel zu rühren. „Die Stiftung Bürgerhospital bietet uns tolle Möglichkeiten, in der Stadt Gutes zu tun. Allen berechtigten Einrichtungen und Vereine möchte ich daher ans Herz legen, nicht zu zögern, Anträge zu stellen“, so die Oberbürgermeisterin.
Die Bürgerhospitalstiftung geht auf Kaiser Barbarossa zurück, der im Jahre 1176 ein Hospital stiftete. Am 27. Juli 1360 wurde die Verwaltung des Spitals an die Stadt Kaiserslautern übergeben. Das Stiftungsvermögen setzt sich heute aus Grundvermögen (Erbbaurechte) sowie Kapitalvermögen zusammen. Gemäß Satzung sind Organe der Stiftung der Stiftungsvorstand – der/die jeweilige Oberbürgermeister/-in der Stadt Kaiserslautern – sowie der Hospitalausschuss. Letzterer besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Stadtrat der Stadt Kaiserslautern für die Dauer seiner Legislaturperiode gewählt werden. Der Ausschuss tagt ungefähr dreimal pro Jahr.
Neue Homepage
Die Stiftung Bürgerhospital hat seit kurzem eine eigene Homepage. Dort sind auch alle wichtigen Informationen zur Antragstellung auf Förderung hinterlegt.
www.buergerhospital-kl.de
Aktuelle Beiträge
23. Dezember 2024
23. Dezember 2024
22. Dezember 2024
22. Dezember 2024
Events
Weihnachtswanderung im Zoo Kaiserslautern
26. Dezember 2024 - 14:30 Uhr bis 17:00 Uhr
BUNT GEMISCHT
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
16. Dezember 2024
15. Dezember 2024
15. Dezember 2024
15. Dezember 2024
14. Dezember 2024
14. Dezember 2024
14. Dezember 2024
13. Dezember 2024
13. Dezember 2024
13. Dezember 2024
13. Dezember 2024
13. Dezember 2024
13. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
11. Dezember 2024
10. Dezember 2024