Kaiserslautern – Briefwahlunterlagen sollten möglichst umgehend abgegeben werden

Wer für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 die Möglichkeit der Briefwahl nutzen möchte, wird darum gebeten, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen möglichst umgehend direkt am Kaiserslauterer Rathaus in den Briefkasten einzuwerfen oder persönlich im Briefwahlbüro abzugeben – spätestens bis Sonntag, 23. Februar, um 18 Uhr. Sollten noch keine Briefwahlunterlagen beantragt worden sein, können diese bis 15 Uhr am Freitag, 21. Februar, persönlich oder mit einer Vollmacht im Briefwahlbüro abgeholt werden. Von einem postalischen Versand wird aufgrund der langen Postlaufzeiten dringend abgeraten.

Wurde bereits Anfang Februar ein Wahlschein beantragt, der aber noch nicht zugegangen ist, sollte schnellstmöglich ein neuer Wahlschein beantragt werden. In den Wahllokalen können am Sonntag, 23. Februar, in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr die Stimmen abgegeben werden. Wer einen Wahlschein beantragt, aber noch keine Unterlagen bekommen hat, kann auch im Wahlraum seine Stimme nicht abgeben. Die Frist zur Beantragung eines neuen Wahlscheins, wenn die bereits beantragten Unterlagen nicht angekommen sind, läuft am Samstag, 22. Februar, um 12 Uhr ab. Wegen der langen Postlaufzeiten empfiehlt die Wahldienststelle nach Möglichkeit die persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro im Rathausfoyer.

Das Briefwahlbüro hat wie folgt geöffnet:
Mittwoch, 19. Februar: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag, 20. Februar: 8 bis 18 Uhr
Freitag, 21. Februar: 8 bis 15 Uhr
Samstag, 22. Februar: 9 bis 12 Uhr (nur bei Verlust oder nicht zugegangenen Wahlunterlagen)

Bei Fragen steht die Wahldienststelle telefonisch unter 0631 3651125 oder per Mail unter briefwahl@kaiserslautern.degerne zur Verfügung.

Stadt Kaiserslautern

Datum: 20. Februar 2025|Thema: Kaiserslautern, Top Aktuell|

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