Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt
Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
Aktuelle Beiträge
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
12. Dezember 2024
11. Dezember 2024
Events
BUNT GEMISCHT
27. Februar 2023
24. Februar 2023
22. Februar 2023
22. Februar 2023
21. Februar 2023
20. Februar 2023
20. Februar 2023
16. Februar 2023
13. Februar 2023
9. Februar 2023
8. Februar 2023
8. Februar 2023
6. Februar 2023
6. Februar 2023
3. Februar 2023
3. Februar 2023
3. Februar 2023
2. Februar 2023
2. Februar 2023
2. Februar 2023
10. Januar 2023
20. Dezember 2022
19. Dezember 2022
16. Dezember 2022
11. November 2022
19. Oktober 2022
19. Oktober 2022
19. Oktober 2022
6. Oktober 2022
4. Oktober 2022