Kaiserslautern – Bewohnerparkgebühren einheitlich auf 200 Euro festgelegt

Autor/in: Pressestelle
Verwaltung stellt dem Stadtrat neue Gebührenordnung vor
Die Gebührenhöhe für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit von einem Jahr wird künftig einheitlich auf 200 Euro festgelegt. Die in der Stadtratssitzung im Juni vorgestellte und ursprünglich vorgesehene Staffelung nach der Größe des Fahrzeugs ist damit obsolet. Die neuerliche Änderung ist die Reaktion auf die Veröffentlichung der Begründung eines Urteils, in dem das Bundesverwaltungsgericht eine neue größenbasierte Regelung der Anwohnerparkgebühren der Stadt Freiburg beanstandete. Im Hinblick auf eine rechtssichere Gebührenordnung in Kaiserslautern hält die Verwaltung deshalb das Festhalten an der Staffelung nach Fahrzeuggrößen nicht mehr für zielführend.
Die Umstellung auf die neuen Gebühren soll nach Abschluss der erforderlichen Anpassungen bei der Antragstellung durch das Bürgercenter und nach Bekanntmachung der Gebührenordnung im Amtsblatt zum 1. Februar 2024 erfolgen.
Die Anhebung der Bewohnerparkgebühren ist Teil eines Maßnahmenpakets, das der Stadtrat in seiner Sondersitzung im Juni zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt verabschiedet hatte. Das Gremium votierte damals für eine Erhöhung der Anwohnerparkgebühren sowie eine Anhebung der Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuer.
BUNT GEMISCHT
22. Februar 2025
15. November 2024
30. März 2025
22. Januar 2025
22. Dezember 2020
18. Juli 2023
27. Juli 2023
22. Dezember 2024
20. Februar 2025
19. Januar 2025
11. August 2023
4. April 2020
29. November 2023
6. April 2025
8. Mai 2023
7. August 2023
23. Oktober 2024
3. Juli 2023
30. Januar 2024
10. August 2023
15. März 2023
13. Januar 2025
12. April 2023
26. April 2023
16. Oktober 2023
18. April 2023
20. Februar 2024
10. August 2023
12. Januar 2025
4. Februar 2022
12. November 2024
24. Juli 2023
22. Januar 2021
24. Dezember 2024
21. Juli 2023
29. Januar 2025
19. September 2023
26. Juni 2020
8. September 2023