Kaiserslautern – Beteiligungsmöglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen

Wahl des Kaiserslauterer Inklusionsbeirats am 18. Mai

Am Samstag, 18. Mai 2024, findet die Wahl des Inklusionsbeirats statt. Die Wahlversammlung für die Vertreterinnen und Vertreter aus der Gruppe der Betroffenen sowie ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter wird in der Mensa der BBS II, Martin-Luther-Straße 20, abgehalten. Einlass ist um 14.00 Uhr, Beginn der Versammlung ist um 14.30 Uhr. Vor dem Eingangsbereich der Veranstaltungshalle stehen Behindertenparkplätze zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei erreichbar und ein Gebärdendolmetscher steht zur Verfügung.

Um Menschen mit Beeinträchtigungen mehr Mitbestimmung zu geben, gibt es in Kaiserslautern seit dem Jahr 2019 den Inklusionsbeirat. Dieser setzt sich für eine umfassende Teilhabe, Barrierefreiheit, Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ein. Zudem soll er bei allen städtischen Angelegenheiten, die Belange der beeinträchtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berühren, gehört werden. Das betrifft beispielsweise die barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen oder Fragen zu sozialen Leistungen zur Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigungen. Dem Stadtrat und dessen Gremien, der Verwaltung und dem Behindertenbeauftragten der Stadt steht der Inklusionsbeirat unterstützend und beratend zur Seite. Darüber hinaus hat der Beirat das Recht, sich mit Anträgen und Anfragen an die Verwaltung sowie mit Anträgen und Empfehlungen an den Stadtrat zu wenden.

Der Inklusionsbeirat besteht aus acht gewählten Vertreterinnen und Vertretern aus der Gruppe der Menschen mit Beeinträchtigungen, dem städtischen Behindertenbeauftragten sowie einer Vertreterin oder einem Vertreter des Vereins Kaiserslautern InKLusiv. Komplettiert wird der Beirat durch fünf Mitglieder des Stadtrats, die jedoch erst bei der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats nach den Kommunalwahlen bestimmt werden. Die erste Sitzung des neu gebildeten Inklusionsbeirats wird daher erst nach den Sommerferien stattfinden.

Wahlberechtigt sind Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, ihren Wohnsitz in Kaiserslautern haben und selbst zu dem Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigungen zählen oder die gesetzliche Vertretung einer minderjährigen Person mit Beeinträchtigungen innehaben.

Volljährige Personen mit Beeinträchtigungen und Wohnsitz in Kaiserslautern können sich zudem ab sofort als Kandidatin oder Kandidat für den Inklusionsbeirat aufstellen lassen. Das gilt auch für gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter von minderjährigen Personen mit Beeinträchtigungen.

Bei Fragen können sich Interessierte an den Behindertenbeauftragten der Stadt Kaiserslautern wenden, dem die Geschäftsführung des Inklusionsbeirats obliegt. Dort können sich Kandidatinnen und Kandidaten auch bereits vorab bewerben.

Kontakt:

Steffen Griebe

Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung der Stadt Kaiserslautern

Rathaus Nord, Benzinoring 1

Erdgeschoss, Raum B005

Telefon: 0631 365-2259

steffen.griebe@kaiserslautern.de

Stadt Kaiserslautern

Datum: 11. April 2024|Thema: Kaiserslautern, Top Aktuell|

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