Grundsteuerbescheide werden am 28. September versandt
Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 28. Juni 2021 werden die Hebesätze der Grundsteuer A auf 460 v. H. und der Grundsteuer B auf 510 v. H. erhöht. Die Erhöhung wird rückwirkend zum 01. Januar 2021 vorgenommen. Die dazugehörigen Bescheide werden ab dem 28. September 2021 versandt. Der Bescheid enthält zwei zukünftige Zahltermine für das aktuelle Jahr. Des Weiteren beinhaltet der Bescheid die zu zahlenden Beträge für die zukünftigen Jahre und sollte daher aufbewahrt werden, da nicht jährlich ein Bescheid versandt wird, sollten sich keine Änderungen ergeben.
Sollte der Stadt bereits ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, werden die Erhöhungsbeträge von dem dort angegebenen Konto abgebucht. Das Formular zur Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ist auf der Homepage der Stadt Kaiserslautern oder über den abgedruckten QR-Code abzurufen. Sollte ein Dauerauftrag eingerichtet sein, bittet die Stadt darum, den Betrag anzupassen und die zusätzliche Fälligkeit gesondert zu überweisen. Wer Fragen zu seinem Bescheid hat, kann sich gerne unter Angabe des Kassenzeichens an die jeweilige im Bescheid angegebene Kontaktadresse wenden.
Aktuelle Beiträge
24. Januar 2025
23. Januar 2025
Events
SevenToTwo
8. Februar 2025 - 19:30 Uhr bis 21:30 Uhr
BUNT GEMISCHT
29. November 2023
28. Dezember 2023
19. April 2023
12. Januar 2024
12. April 2023
25. April 2023
21. April 2021
7. Juni 2024
31. Juli 2023
27. Juli 2023
25. April 2023
19. September 2023
13. Mai 2024
9. August 2023
26. Januar 2025
14. August 2020
16. August 2023
4. Juli 2022
31. Juli 2023
15. Juni 2023
25. Juli 2023
20. Juli 2023
23. März 2023
1. März 2024
17. Juni 2024