Garantieversicherung für Handy, Waschmaschine & Co. – teuer und oft überflüssig

Richtig gut versichert
Garantieversicherung für Handy, Waschmaschine & Co. – teuer und oft überflüssig.
- Eine Garantieversicherung ist in vielen Fällen wenig lohnenswert.
- Ausschlüsse und ein eingeschränktes Leistungsspektrum rechtfertigen die Zusatzkosten zum eigentlichen Kaufpreis häufig nicht.
- Wer dennoch eine solche Geräteversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher gut informieren und das Kleingedruckte lesen.
Beim Kauf eines neuen Smartphones, Tablets oder Haushaltsgerätes wird im Laden häufig eine Garantieversicherung angeboten. Sie soll das teure Gerät bei ungewolltem Fallenlassen, bei Bedienungsfehlern, Diebstahl oder Wasserschäden absichern.
„Auch, wenn es zunächst sinnvoll scheint, das vermeintliche Rundum-Sorglos-Paket hat seine Tücken und nutzt in den meisten Fällen nur dem Vermittler und dem Versicherer“, informiert Anna Follmann, Versicherungsberaterin der Verbraucherzentrale. „Denn die Policen für Geräteversicherungen sind in der Regel nicht nur teuer, sondern greifen auch in vielen Fällen nicht.“
Mit einer Geräteversicherung kommen zusätzlich zwischen zehn und 30 Prozent des Verkaufspreises pro Jahr dazu – je nach Neuwert des Gerätes. So können leicht Zusatzkosten von einigen hundert Euro im Jahr entstehen. Die Versicherungsleistungen variieren von Anbieter zu Anbieter, und die haften längst nicht immer. Vor allem bei einfachen Geräteversicherungen ist oftmals kein Schaden durch Diebstahl abgedeckt.
Einige Geräteversicherungen beinhalten hohe Selbstbeteiligungen. Außerdem kann es sein, dass es im Schadensfall kein Geld für eine Reparatur gibt, sondern lediglich ein Ersatzgerät mit ähnlichem Leistungsumfang. Spezielle Nachtklauseln sorgen oftmals dafür, dass nur Diebstähle zwischen 6 und 22 Uhr erstattet werden.
Keinerlei Entschädigung gibt es zudem, falls ein Handy kurze Zeit unbeaufsichtigt war. Auch bei Bedienfehlern, Virenbefall oder kaputten Kleinteilen muss der Besitzer selbst für den Schaden aufkommen. In vielen Fällen lassen sich Unglücke wie ein gesprungenes Display bereits für sehr viel weniger Geld reparieren als der Versicherungsbeitrag im Jahr kostet.
„Bei einer Neuanschaffung sollte man sich nicht vom Verkaufspersonal unter Druck setzen lassen, gleich im Laden eine Geräteversicherung abzuschließen“, empfiehlt Follmann. Vor Vertragsschluss sollten die Versicherungsbedingungen immer aufmerksam gelesen und im Vertrag geprüft werden, ob und welche Nachweise im Schadensfall zu erbringen sind. Nachzuweisen, dass bei Fallenlassen oder Diebstahl das Gerät „sicher mitgeführt“ wurde, ist schwierig.
Geht das Gerät kaputt, greift für den Kauf von mangelhafter Ware in den ersten zwei Jahren ab Kaufdatum die gesetzliche Gewährleistung des Händlers mit kostenloser Reparatur bzw. Ersatzgerät, auch ohne teure Geräteversicherung. Bei Schäden eines elektronischen Gerätes, wenn diese durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstanden sind, springt die Hausratversicherung ein.
Fragen rund um Garantieversicherungen beantworten die Berater:innen der Verbraucherzentrale montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr unter der Rufnummer (06131) 28 48 122.
VZ-RLP
Aktuelle Beiträge
25. März 2025
Events
Ausstellung „Weibs-Bilder“ von Rudolf Blanz
15. Februar 2025 bis 13. April 2025
BUNT GEMISCHT
10. Mai 2023
14. September 2023
17. März 2023
28. Dezember 2024
29. Juni 2023
6. April 2023
10. Juli 2023
30. März 2023
21. März 2023
4. Juli 2023
21. April 2023
31. Januar 2025
22. Februar 2025
14. Juli 2023
21. April 2024
17. Januar 2024
27. März 2023
8. Mai 2023
2. März 2025
1. August 2023
22. Januar 2021
25. Juli 2023
3. Juni 2024
14. August 2023
12. Februar 2024
10. Mai 2024
8. Februar 2021
8. Februar 2025
3. Juli 2023
20. August 2021
3. November 2023
12. Dezember 2024
14. Mai 2024
5. Januar 2025
16. Februar 2025
7. September 2023
23. August 2023
20. Juli 2023
24. Mai 2023
6. April 2021
20. Januar 2025