Die neue Förderung von energieeffizienten Neubauten startete am 20. April 2022 – Doch schon am 1. Tag war das Geld alle …
von unserem Mitarbeiter Andreas Cattarius
Der Neustart der Neubauförderung am 20. April war eine von insgesamt drei Stufen. Grundregel bei allen Stufen: Wer Geld von Vater Staat möchte, muss sich mehr anstrengen. Gasbrennwertheizungen werden nicht mehr gefördert. Und die Förderung wird nur noch als Kredit gewährt, die Zuschussvariante entfällt. Doch gleich am 1. Tag des Förderstarts ist schon die gesamte Summe aufgebraucht …
Dieser Artikel sollte eigentlich pünktlich zum Förderstart online gehen. Doch so schnell kann´s gehen: Kaum ist die Förderung gestartet, ist sie auch schon wieder vorbei. Die bereitgestellte Summe von einer Milliarde Euro zur Förderung von Neubauten war zum 20. April gegen Mittag aufgebraucht. Nun ist das jetzt jedoch nicht das Ende. Es gibt noch zwei weitere Förderstufen. Die möchte ich Euch noch vorstellen. Außerdem werden die ganzen Einzelmassnahmen weiterhin gefördert. Also …
Die Stufen der Förderung
Stufe 1: Der Fördersatz für das KfW-Effizienzhaus/-gebäude 40 wird halbiert, um mehr Anträge bewilligen zu können. Sobald dieser Topf leer ist – also – jetzt – folgt Stufe 2: Sie beschränkt die Förderung auf Gebäude nach Effizienzhaus40 mit dem Zusatz EE, NH und Plus. Doch was bedeuten diese Siegel?
Das Zusatzsiegel EE bedeutet: Neubauten und Bestandsgebäude haben an der benötigten Energie einen Anteil an Erneuerbaren Energien von mind. 55 Prozent. Das Siegel NH besitzt bei Neubauten ein sog. Nachhaltigkeitszertifikat. Das Effizienzhaus40 Plus schließlich, produziert so viel eigenen Strom, meistens durch Betrieb einer Photovoltaik-Anlage, die das Gebäude energieunabhängig werden lässt. Das “Plus” steht hier für mehr Strom als selbst verbraucht wird.
Zu guter Letzt bedeutet die 3. Stufe: Für Januar 2023 wird das Programm „Klimafreundliches Bauen“ angekündigt, das sog. Lebenszyklus-Aspekte einbezieht. Die Lebenszyklusbetrachtung ist “eine systematische Analyse der potenziellen Umweltwirkungen und der Energiebilanz von Produkten während des gesamten Lebensweges.” Diese zukünftige Förderung soll sich dann an den Treibhausgasemissionen pro m² Wohnfläche orientieren.
Sanierungen im Bestand
Unabhängig vom energieeffizienten Neubau wird der Gebäudebestand weiterhin gefördert. Entweder wird die Einzelmassnahme gefördert, oder es wird in Zusammenarbeit mit einem Gebäudeenergieberater ein sog. “Sanierungsfahrplan” erstellt. Das ehrgeizige Ziel: der Gebäudebestand soll bis 2045 klimaneutral werden.
- energetische Sanierungen der Gebäudehülle,
- Modernisierungen von Fenstern und Aussentüren,
- sonnenschutztechnische Massnahmen,
- Raum-Luft-Technische Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und
- nachhaltige Heizungstechnik auf der Basis regenerativer Energien
gefördert, nur um mal die wichtigsten Sanierungsmassnahmen zu nennen. Gasbrennwertkessel werden nicht mehr gefördert! Auch solltest Du generell die Finger von gasverbrauchenden Energiequellen lassen oder sie baldmöglichst austauschen.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro (Brutto). Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=”37113″ img_size=”full” add_caption=”yes”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Bei der Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 Prozent möglich.
Tipp: Du beauftragst einen Energieberater Deines Vertrauens. Er erstellt zunächst einen Bedarfsausweis, der mit Hilfe detaillierter Berechnungen einen momentanen und zukünftigen Wärmebedarf Deines Eigenheims feststellt. Dann erarbeitest Du zusammen mit Deinem Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser Fahrplan wird mir seinen “Sanierungspaketen” nach energetischen und wirtschaftlichen Aspekten optimiert.
Die Methodik für die bundesweit einheitliche Erstellung individueller Sanierungsfahrpläne für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser im Bestand wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der Deutschen Energie-Agentur (DENA), dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (IfEU) und dem Passivhausinstitut Darmstadt (PHI) erarbeitet.
Das standardisierte Instrument wird bei einer Komplett- als auch bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung angewendet und soll mit dazu beitragen, die Qualität der Energieberatung weiter zu verbessern und zu vereinheitlichen. Bis zu 80% der förderfähigen Beraterkosten werden vom BAFA übernommen.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=”37114″ img_size=”full” add_caption=”yes”][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]
Wie lange hast Du für die Umsetzung des iSFP Zeit?
Hier ist der Gesetzgeber großzügig. Er versucht mittels eines großen Sanierungszeitraums die individuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten der Hauseigentümer zu berücksichtigen: Die förderungswürdige Maßnahme muss spätestens 15 Jahre nach Erstellung des ISFP umgesetzt worden sein um den iSFP-Bonus im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (= BEG; wird über das BAFA finanziert) in Anspruch nehmen zu können.
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