Das ändert sich 2025 beim Thema Versicherungen – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Strengere Regeln für Restschuldversicherungen
Für ab 1. Januar 2025 neu geschlossene Restschuldversicherungsverträge gilt, dass diese frühestens eine Woche nach Abschluss eines Darlehensvertrages abgeschlossen werden dürfen. Wird dagegen verstoßen, ist der Versicherungsvertrag nichtig. Restschuldversicherungen werden häufig bei Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrages mit vermittelt. Auch viele Auto- und Möbelhäuser oder Elektronikfachmärkte vermitteln als Zusatzprodukt beim Ratenkauf eine solche Versicherung. Sie soll die monatlichen Kreditraten je nach Wahl gegen das Risiko eines Todesfalles, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern. Für die Vermittlung solcher Verträge werden meist hohe Provisionen gezahlt, was die Restschuldversicherung zu einem sehr teuren Produkt macht. Der Versicherungsschutz ist hingegen aufgrund zahlreicher Leistungsausschlüsse gering. Bislang galt nur die Vorschrift, dass die Versicherer ihre Kunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut über ihr Widerrufsrecht belehren müssen. „Wir begrüßen die neue Regelung, die die Verbraucher:innen besser vor einer Überrumpelung schützen und die Vermittlung dieser überteuerten Versicherungen erschweren dürfte“, sagt Rita Reichard, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW.
Garantiezins für Lebensversicherungen steigt
Das Bundesfinanzministerium erhöht zum 1. Januar 2025 den Höchstrechnungszins für kapitalbildende Lebensversicherungen von 0,25 auf ein Prozent. Dies ist die Obergrenze für den Garantiezins, den Versicherer in neu abgeschlossenen Verträgen einräumen können. Der Zins ist über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert, wird aber nur auf den Sparanteil einer Lebensversicherung gezahlt, also nicht auf den Prämienanteil für die Absicherung des Todesfallrisikos. Einige Versicherer bieten für Verträge, die noch 2024 abgeschlossen werden, zum Jahreswechsel eine automatische Umstellung auf den höheren Garantiezins an. Bei anderen müssen die Kunden aktiv nachfragen. Dann wird bei gleichbleibendem Zahlbeitrag meist die garantierte Leistung erhöht. „Für Kunden bedeutet die Garantiezinserhöhung zwar etwas verbesserte Renditeaussichten. Dennoch muss bedacht werden, dass ein teils Jahrzehnte laufender Vertrag geschlossen wird, der in der Regel aufgrund der hohen Abschlusskosten nur mit finanziellen Verlusten gekündigt werden kann“, sagt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Daher sind die meisten Menschen besser beraten, Sparen und Versichern zu trennen: Vermögensaufbau fürs Alter zum Beispiel über Bank- oder ETF-Sparpläne, Absicherung für den Todesfall über eine Risikolebensversicherung.“
Erneut Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen
Insbesondere die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Grund sind wie schon im Vorjahr vor allem gestiegene Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation. Abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes ist von Erhöhungen bis zu rund 20 Prozent auszugehen. Weil in der Branche ein harter Wettbewerb herrscht, wird es aber weiterhin auch günstigere Angebote geben. Aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW lohnt es sich ohnehin, regelmäßig Tarife zu vergleichen. „Die meisten Verträge können bis zum 30. November jedes Jahres gekündigt werden“, sagt Elke Weidenbach, Juristin und Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Ausgenommen sind Verträge, die sich nicht am Jahresende erneuern, sondern am Tag des tatsächlichen Abschlusses. Neben der Kündigung zum Vertragsablauf besteht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Private Krankenversicherung wird teurer
Für viele privat Krankenversicherte steigen 2025 die Kosten, denn Versicherer erhöhen die Beiträge teils deutlich. In der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge 2025 bei den meisten Versicherern um durchschnittlich rund 18 Prozent steigen. „Es sind zwar nicht alle Versicherten gleichermaßen betroffen, in einzelnen Fällen kann die Steigerung jedoch sogar noch höher ausfallen“, sagt Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Wer das finanziell nicht stemmen kann, hat einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.“ Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich, zum Beispiel über die Familienversicherung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. Versicherte müssen dafür in der Regel unter 55 Jahre alt sein.
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