Das ändert sich 2025 beim Thema Energie – Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
CO2-Preis steigt auf 55 Euro pro Tonne: Heizen mit fossilen Energieträgern wird teurer
Der 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel von 45 Euro pro Tonne auf 55 Euro pro Tonne. Der nationale CO2-Preis betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Die Kosten geben die Unternehmen üblicherweise an die Verbraucher:innen weiter. Heizölpreise, Erdgaspreise oder Benzinpreise werden entsprechend teurer. Ab 2026 wird ein Emissionshandel eingeführt, wobei sich die Preise 2026 noch in einem festgelegten Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen. Danach bildet sich der Preis komplett am Markt. Heizöl verteuert sich um 3,2 Ct/Liter (brutto), eine Tankfüllung von 2.000 Litern kostet somit 64 Euro zusätzlich im Vergleich zum Jahr 2024. Insgesamt steigt der CO2-Preis damit auf 17,4 Ct/l, was bei einem jährlichen Verbrauch von 2.000 Litern ca. 350 Euro Kosten verursacht. Durch den höheren CO2-Preis steigen die Kosten für Erdgas um 0,24 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann 1,31 Cent pro kWh (brutto). Eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr zahlt dann ca. 263 Euro an CO2-Kosten pro Jahr und damit knapp 50 Euro mehr im Vergleich zum Jahr 2024. Benzin verteuert sich um 2,8 Cent pro Liter (brutto), insgesamt beträgt der CO2-Aufschlag bei Benzin dann 15,64 Cent pro Liter. Bei Diesel werden 3,2 Cent pro Liter mehr fällig als im letzten Jahr, insgesamt entfallen 17,54 Cent pro Liter auf den CO2-Preis.
Gasnetzentgelte steigen deutlich an
Bei den Gas-Kosten muss sich eine Familie mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden auf durchschnittlich 80 Euro Mehrkosten pro Jahr einstellen. Das entspricht einem Anstieg von 27 Prozent. In jedem vierten Netzgebiet steigen die Netzentgelte sogar um mindestens 100 Euro an. Gründe für den Anstieg der Netzentgelte dürfte in vielen Fällen eine kürzere Abschreibungsdauer für die Gasnetze sein, die die Netzbetreiber erstmals ansetzen dürfen. Zudem war der letzte Winter relativ milde, wodurch weniger Gas verbraucht worden ist, so dass sich die Gasnetzkosten auf eine geringere, durchgeleitete Gasmenge verteilen. Insgesamt betragen die Gasnetzentgelte für eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh in NRW im Jahr durchschnittlich 722 Euro.
Stromumlagen steigen, aber Netzentgelte bleiben im Durchschnitt stabil
Ab 2025 steigt die Höhe der Stromumlagen deutlich um ca. 1,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf dann insgesamt 3,15 Ct/kWh brutto an. Für eine Familie mit einem Verbrauch von 3.000 Kilowattstunden im Jahr wird es dadurch ca. 40 Euro pro Jahr teurer, für einen Einpersonenhaushalt um 20 Euro pro Jahr. Grund für den Anstieg der Umlagen ist im Wesentlichen ein neu geschaffener „Aufschlag für die besondere Netznutzung“. Damit sollen Verteilnetzentgelte in Deutschland gerechter verteilt werden. Regionen, in denen besonders viel erneuerbarer Strom produziert wird, wurden in der Vergangenheit durch hohe Verteilnetzentgelte überproportional stark belastet. So zahlen Haushalte im Norden und Nordosten Deutschlands sehr hohe Netzentgelte. Seit diesem Jahr können Netzbetreiber einen Teil dieser Kosten, der durch den Ausbau der Erneuerbaren entsteht, weitergeben. Dagegen verändern sich die Stromnetzentgelte in NRW durchschnittlich kaum. Dennoch gibt es in wenigen Netzgebieten deutliche Änderungen, die im Bereich von Kostensenkungen von 100 Euro oder Kostenanstiegen bis zu 100 Euro für eine Familie mit 3.000 kWh Jahresverbrauch liegen. Stromnetzentgelte sind Teil der Stromkosten und werden über den Stromliefervertrag bezahlt. Eine Familie zahlt durchschnittlich 350 Euro an Netzentgelten pro Jahr.
Mehr dynamische Stromtarife auf dem Markt
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Stromanbieter Kund:innen mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Tarif anbieten. Dynamische Stromtarife sind Stromtarife, bei denen der Arbeitspreis nicht fest ist, sondern sich abhängig vom Strombörsenpreis ändert. In der Regel ändern sich bei diesen Tarifen stündlich die Preise. Diese Option kann sich für Haushalte eignen, die einen hohen Verbrauch haben und diesen zeitlich flexibel verlagern können. Dies sind typischerweise Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind die Tarife für normale Privathaushalte nicht geeignet, da diese nur einen sehr geringen Teil ihres täglichen Stromverbrauchs zeitlich verlagern können. Gleichzeitig tragen sie aber vollständig das Risiko hoher Strombörsenpreise. Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Stromanbieter auf die Vor- und Nachteile dynamischer Stromtarife hinweisen müssen.
Ab 1. Januar 2025 gilt Recht auf Smart Meter
Private Haushalte erhalten ab Januar 2025 das Recht, sich einen Smart Meter (ein intelligentes Messsystem) einbauen zu lassen. Die intelligenten Stromzähler erfassen nicht nur wie viel, sondern auch wann Strom verbraucht wird. Zusätzlich versenden sie die Daten automatisch, sodass das manuelle Ablesen überflüssig wird. Wird der Smart Meter von Verbraucher:innen bestellt, hat der zuständige Messstellenbetreiber vier Monate Zeit für den Einbau. Der Messstellenbetreiber ist das Unternehmen, das die Stromzähler einbaut, betreibt und wartet. Dies ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber und nicht identisch mit dem Stromversorger. Einige Haushalte sollen ohnehin in den nächsten Jahren solche kommunizierenden Stromzähler bekommen: Haushalte mit sehr hohem Stromverbrauch, mit einer Photovoltaikanlage und solche, die eine Wärmepumpe oder eine Ladestation für ein Elektroauto betreiben. Das proaktive Bestellen eines Smart Meters ist in erster Linie dann sinnvoll, wenn ein dynamischer Stromtarif genutzt werden soll, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bei diesen Tarifen richtet sich der Preis für die Kilowattstunde nach den Börsenstrompreisen und ändert sich stündlich. Für Haushalte, die große Teile ihres täglichen Verbrauchs zeitlich verschieben können, kann das attraktiv sein.
Solardachpflicht für Nordrhein-Westfalen: Ab 2025 für neue Wohngebäude
Durch die NRW-Landesbauordnung werden Bauherr:innen von neuen Wohngebäuden in Nordrhein-Westfalen ab 2025 in die Pflicht genommen. Bei jedem ab Jahresbeginn 2025 neu beantragten Wohngebäude muss eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach installiert werden. Wird ein Bauantrag für einen Wohngebäude-Neubau ab dem 1. Januar gestellt, muss dabei eine PV-Anlage vorgesehen werden, die mindestens 30 Prozent der gesamten Dachfläche bedeckt. Bestandsbauten in Nordrhein-Westfalen müssen ein Jahr später, ab dem Stichtag 1. Januar 2026, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden, wenn das Dach komplett neu eingedeckt wird. Ausschlaggebend dafür ist der Beginn der Bauarbeiten. Es gibt jedoch auch zahlreiche Ausnahmen von der Solardachpflicht in NRW. So gilt sie zum Beispiel nicht für Gebäude mit weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche und sogenannte Behelfsbauten und untergeordnete Gebäude wie Garagen oder Lauben. Die Solarpflicht entfällt ebenfalls, wenn die Inbetriebnahme einer PV-Anlage anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht (z.B. Denkmalschutz), im Einzelfall technisch nicht umsetzbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
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