Arbeitsvertrag im Check

txn. Das Arbeitsrecht mag als trockene Materie erscheinen, aber es entwickelt sich weiter: Seit Anfang 2025 gibt es zahlreiche neue Änderungen. Dabei stellt sich die Frage: Inwiefern spiegelt der Arbeitsvertrag die aktuellen gesetzlichen Entwicklungen wider?
Hier einige Anhaltspunkte zum Check der Klauseln und Konditionen:
Zu den Klassikern gehören die Tätigkeitsbeschreibungen sowie die mit der Position verbundenen Aufgabenfelder, Arbeitszeiten und Weisungsbefugnisse. War eine Führungsposition ausgeschrieben, sollte das auch im Vertrag stehen und nicht pauschal ‚Mitarbeit‘.
Für den Umgang mit Arbeitszeiten und Überstunden gibt es einen rechtlichen Rahmen, der aber vertraglich unterschiedlich weit ausgeschöpft werden kann – von 37-Stunden-Woche bis Samstagsarbeit. Hier kommt es auf klare Absprachen an. Wenn eine vertraglich nicht festgelegte Mehrarbeit zur Regel wird, sollten Arbeitnehmer die Belastungsgrenzen kommunizieren. Dann ist es am Arbeitgeber, eine Lösung vorzuschlagen.
Aufklärungsbedarf gibt es oft bezüglich der Probezeit. So hält sich hartnäckig der Irrglaube, dass ein Beschäftigter in der Probezeit keinen Anspruch auf Urlaub hat. „Richtig ist, dass Mitarbeiter erst nach Ende der Probezeit Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub haben“, erläutert Petra Timm, Pressesprecherin von Randstad Deutschland. Was den Beschäftigten jedoch zustehe, sei ein entsprechender Teilurlaubsanspruch.
Mitarbeitende sollten auch klären, ob sie ein Mobilitätsbudget in Anspruch nehmen können. Damit können sie für dienstliche und privaten Fahrten ein Verkehrsmittel ihrer Wahl nutzen, etwa den öffentlichen Nahverkehr, Fernbus und Bahn, Taxi- und Mietwagendienste, aber auch Carsharing, E-Bike, Fahrrad u.a. oder eine Kombination daraus. Von einer solchen Vertragsklausel profitieren alle: die Mitarbeitenden, das Unternehmen – und die Umwelt.
Wer Zweifel hat, kann seinen Arbeitsvertrag durch einen Experten prüfen lassen. Auch die meisten Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern einen entsprechenden Service an.
txn-Foto: Randstad/AdobeStock_peopleimages.com
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