Am Sonntag, den 23. Februar 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt

Informationen zur Wahl und Briefwahl der Städte und Gemeinden in der Pfalz

Bitte beachtet, dass unsere Zusammenstellung nicht vollständig ist und sein kann und die jeweiligen Hinweise nur für eurer Hauptwohnsitz für Euch relevant sind.

Allen Informationen der verschiedenen Städte und Gemeinden ist eines gemeinsam. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann zeitlich knapp werden. Wenn es Euch möglich ist, geht direkt wählen.


NEUSTADT AN DER WEINSTRASSE

Die Briefwahlausgabe im Rathaus (Foyer des Ratssaals, Zugang über den Juliusplatz) öffnet bereits am Samstag, den 08. Februar 2025 von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr.

Die Ausgabe erfolgt zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag – Mittwoch:  08:30 – 17:00 Uhr
Donnerstag:                08:30 – 18:00 Uhr
Freitag:                        08:30 – 15:00 Uhr
Samstag, den 08. Februar und 15. Februar 2025: 08:30 – 15:00 Uhr

Bürgerinnen und Bürger können in der Briefwahlausgabe ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, abholen und / oder auch direkt vor Ort wählen. Wer seine Unterlagen per Post anfordert, erhält diese auch per Post zugeschickt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Online-Angebot (OLIWA) zu nutzen. Wichtig: Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Rathaus abgegeben sein oder im Hausbriefkasten der Stadtverwaltung liegen. Wer also seinen Umschlag am Samstag, 22. Februar in einen öffentlichen Briefkasten der Post steckt, ist zu spät dran.

Bei der Beantragung wird ein amtlicher (gültiger) Ausweis benötigt. Sofern bereits eine Wahlbenachrichtigung zugesandt wurde, soll diese ebenfalls mitgebracht werden. Sofern keine Wahlbenachrichtigung vorliegt, reicht auch der amtliche Ausweis für die Beantragung.

Sofern Wahlunterlagen bereits online (sei es über OLIWA oder per E-Mail) und schriftlich beantragt wurden, bitten wir von einer erneuten persönlichen Beantragung abzusehen, da die jeweiligen Wahlscheine inkl. Unterlagen unter Umständen bereits versandt und dann für ungültig erklärt werden müssten.

Wir empfehlen den Bürgerinnen und Bürgern, die persönlich in der Briefwahlausgabe ihre Unterlagen beantragen, aufgrund der Postzustellungszeiten für den Rückversand, vor Ort in der Briefwahlausgabe direkt zu wählen.

Alle Informationen zur Wahl sind online unter www.neustadt.eu/wahlen verfügbar.


PIRMASENS

Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen gehen an die Haushalte

Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestagtag statt. Jede/r wahlberechtigte Pirmasenser/in erhält in den kommenden Tagen den Brief mit der Wahlbenachrichtigung per Post.

Die Wahlbenachrichtigungen, die wie üblich einen vorformulierten Antrag zur schriftlichen Anforderung der Briefwahlunterlagen erhalten, werden zentral durch das Land versendet. Auf der Benachrichtigung finden sich außerdem wichtige Erläuterungen, wie zum Beispiel in welchem Wahllokal der/die Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann. Rund 30.000 Wahlbenachrichtigungen werden in Pirmasens und den Ortsbezirken insgesamt versandt. Unter www.pirmasens.de/wahlen wird – neben weiteren Informationen zur Wahl – auch über die vielfältigen Möglichkeiten zur Beantragung der Briefwahl informiert. Über einen Link ist auch eine direkte elektronische Antragstellung möglich.

Das Wahlamt der Stadtverwaltung Pirmasens weist in diesem Zusammenhang auf den verkürzten Briefwahlzeitraum hin. Für die kommende Bundestagswahl stehen die Stimmzettel erst bis zum 10. Februar 2025 zur Verfügung. Entsprechend können die Briefwahlunterlagen frühestens ab diesem Termin versendet werden.

Wer bis 2. Februar 2025 keine Wahlberechtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens in Verbindung zu setzen. Telefon: 06331/842542 ; E-Mail: briefwahl@pirmasens.de . Ursachen für mögliche Rückläufer sind häufig unvollständig beschriftete Briefkästen.

Das Wahlbüro ist zuständig für alle – in der Stadt Pirmasens – wahlberechtigten Personen, die Briefwahl beantragen wollen. Es befindet sich im ersten Obergeschoss, Zimmer 1.21/1.23. Bürgerinnen und Bürger werden höflichst gebeten, dazu ihren Ausweis und ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Die Möglichkeit die Stimmen direkt vor Ort in einer der beiden Wahlkabinen abzugeben, besteht voraussichtlich ebenfalls ab dem 10. Februar 2025. Der Einlass ins Wahlbüro erfolgt einzeln, daher kann es zu Wartezeiten bei der Beantragung kommen.

Das Wahlbüro ist jeweils durchgehend montags bis mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Bundestagswahl, am 21. Februar 2025, gilt eine verlängerte Öffnungszeit bis 18 Uhr. Am Samstag, 22. Februar 2025, ist das Wahlbüro geschlossen. Telefonisch ist das Wahlbüro ab Montag, 20. Januar 2025, unter folgender Rufnummer zu erreichen: 06331/842542.

Die Briefwahl kann ab sofort beantragt werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025.

Wähler haben mehrere Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen:

·   Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält ein entsprechendes Antragsformular, das ausgefüllt und unterschrieben an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens per Post retourniert wird – entweder per Fax (06331/842214) oder als Einwurf in den Briefkasten des Rathauses. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 10. Februar 2025.

·  Es ist auch möglich, die Briefwahl per E-Mail an briefwahl@pirmasens zu beantragen. Dazu müssen Wahlberechtigte ihren Familiennamen, die Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.

·  Online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder den Link auf der Internetseite www.pirmasens.de/wahlen.

Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich vom Wähler unterschrieben sein und kann nur für die eigene Person gestellt werden.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich, darauf weist das Wahlbüro ausdrücklich hin.


KAISERSLAUTERN

Beantragung der Briefwahl ONLINE


SPEYER

Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins besteht für die Bundestagswahl 2025 nur ein sehr begrenztes Zeitfenster für die Nutzung der Briefwahl. Daher empfiehlt die Stadt Speyer, die Urnenwahl am Wahlsonntag im jeweiligen Wahllokal vorzuziehen, um eine rechtzeitige Stimmabgabe zu gewährleisten.

Die Wahllokale sind am Sonntag, 23. Februar 2025, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Das zuständige Wahllokal, in dem die Wähler*innen ihre Stimmen abgeben können, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Für die Wahl im Wahllokal müssen die Wahlbenachrichtigung sowie der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Sollte dennoch die Briefwahl genutzt werden, bittet die Stadt Speyer darum, den Briefkasten mit dem vollständigen Namen zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass die Hausnummer gut sichtbar an der Wohnung oder dem Haus angebracht ist. Dies gewährleistet eine reibungslose Zustellung der Wahlunterlagen ohne Verzögerungen. Zudem ist zu beachten, dass Wahlbriefe, die nach dem 23. Februar 2025, 18 Uhr, eingehen, nicht mehr berücksichtigt werden können.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 28. Januar 2025


ZWEIBRÜCKEN

Auslieferung der Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahl

Das Wahlamt der Stadtverwaltung Zweibrücken weist darauf hin, dass die Auslieferung der Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 durch die Kommunale Datenzentrale Mainz von Montag, den 20. Januar bis Freitag, den 24. Januar 2025 erfolgt. Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt somit voraussichtlich ab Ende der vierten Kalenderwoche.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich auch der Briefwahlantrag. Das Wahlamt weist allerdings darauf hin, dass aufgrund der ausstehenden Stimmzettellieferung durch die Landeswahlleitung voraussichtlich erst ab der siebten Kalenderwoche Briefwahlunterlagen versendet werden können.

Informationen über das Briefwahlbüro, sowie die Antragsstellung finden die Bürgerinnen und Bürger unter: https://www.zweibruecken.de/de/verwaltung/politik-wahlen/wahlen/bundestagswahl-2025/briefwahl-und-infos-zum-wahlbuero/


LANDSTUHL

Wichtige Termine zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages

Die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis zum 29.01.2024.

Die Zustellung der Stimmzettel an die Verbandsgemeinde Landstuhl soll bis spätestens 07.02.2025 erfolgen.

Das Briefwahlbüro im kleinen Sitzungssaals des Rathauses der Verbandsgemeinde Landstuhl öffnet für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen am 06.02.2025.

Wählen im Briefwahlbüro bzw. der Versand der Briefwahlunterlagen ist erst ab Eingang der Stimmzettel möglich.

Briefwahl kann bereits jetzt per Email an wahlen@landstuhl.de beantragt werden.

Die Möglichkeit, Briefwahl online zu beantragen, besteht ab 24.01.2025, 00:00 Uhr online über den nachfolgenden Link oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen

Das Briefwahlbüro ist bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr geöffnet.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Wahlteam unter 06371-83217 oder 83116.


NORDPFÄLZERLAND

Informationen zur Bundestags- und Landratswahl 2025

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet die Bundestagswahl und die Wahl der Landrätin / des Landrats des Donnersbergkreises statt.

Briefwahlunterlagen Online Beantragen

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie in Kürze hier online beantragen.

Wir möchten an dieser Stelle bereits darauf hinweisen, dass der Versand der Briefwahlunterlagen nicht vor dem 07.02.2025 erfolgen wird.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder über das Online-Portal OLIWA beantragen.

Wichtig: Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Bitte nutzen Sie hierzu die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.


Datum: 31. Januar 2025|Thema: Pfalz im Blick, Top Aktuell|
Schlagwörter: , |

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